Bremen, Gesundheit, Justiz | 17. März 2026

Persönliche Assistenz ist kein Luxus – sie ist Recht

Persönliche Assistenz ermöglicht Menschen mit schweren Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben. Duschen, essen, trinken, schlafen, arbeiten…

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Simon Zeimke in der Bremischen Bürgerschaft

Persönliche Assistenz ermöglicht Menschen mit schweren Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben. Duschen, essen, trinken, schlafen, arbeiten – Dinge, die für die meisten völlig selbstverständlich sind. Für Menschen, die auf Assistenz angewiesen sind, hängt an diesen Stunden alles.

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Die Lage in Bremen ist unhaltbar

Die Zahlen sprechen für sich: In Bremen erhalten etwa 100 Menschen persönliche Assistenz. Mindestens 25 von ihnen – ein Viertel – mussten bereits rechtliche Schritte einleiten, um ihr gesetzliches Recht durchzusetzen. 40 Rechtsmittelverfahren, Widersprüche, Untätigkeitsklagen, einstweilige Anordnungen.

Das Gesetz schreibt klare Fristen vor: drei Wochen Bearbeitungszeit, maximal zwei Monate bei notwendigem Gutachten. Die Realität in Bremen: mindestens sechs Monate, in manchen Fällen bis zu drei Jahren.

Das Bundessozialgericht ist eindeutig: Wiederkehrende Eingliederungshilfeleistungen – und das schließt persönliche Assistenz ausdrücklich ein – müssen unbefristet bewilligt werden. Die Bremer Praxis sieht anders aus: befristet, regelmäßig überprüft, häufig gekürzt. Und die Gerichte geben den Betroffenen recht – immer wieder.

Sparen am falschen Ende

Ja, Bremens Ausgaben für die Eingliederungshilfe liegen über dem Bundesdurchschnitt. Das zu hinterfragen ist legitim. Der Senat hat dem Sozialressort deshalb Hausaufgaben aufgegeben: Kostenstrukturen prüfen, Effizienz der Leistungserbringer prüfen. Das ist der richtige Weg.

Aber dieser Weg darf nicht bei den Menschen beginnen, die ohnehin schon kämpfen müssen. Rechte auf ein gerade noch vertretbares Minimum zu reduzieren ist keine Haushaltskonsolidierung – das ist das falsche Sparen.

Unsere Forderung: Rechtstreue statt Versprechen

Eine Zusage ist kein Ergebnis. Ein Gesprächstermin ist kein Bescheid. Und ein Bescheid ist erst dann ausreichend, wenn er dem entspricht, was das Gesetz vorschreibt.

Meine Forderung an Senatorin Dr. Schilling ist klar: Menschen, die auf persönliche Assistenz angewiesen sind, brauchen Planungssicherheit. Sie müssen wissen, wie ihr nächster Tag aussieht. Sie müssen nachts schlafen können.

Unser Maßstab bleibt: Menschen müssen bekommen, was ihnen zusteht – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Das ist kein Gnadenakt. Das ist Recht.

Wir werden dieses Thema weiter sehr genau verfolgen.

Simon Zeimke

Simon Zeimke ist Mitglied der Bremischen Bürgerschaft für die CDU Bremen. Er ist Sprecher für Medien, Digitalisierung, Datenschutz und Informationsfreiheit.

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