Aktuelle Vorschläge der Landesdatenschutzbeauftragten sind in technischer und organisatorischer Hinsicht ungeeignet, die digitale Kommunikation zwischen Mandanten und Anwälten besser zu schützen. Simon Zeimke, Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion für Digitalisierung und Datenschutz, erläutert:
„Die Ideen von Frau Dr. Sommer erschweren den Austausch zwischen Mandanten und Anwälten auf völlig unnötige Weise. In Konsequenz bedeuten die Forderungen der Bremischen Landesdatenschutzbehörde, dass schon die allererste Mail jedes Bürgers, die er an einen Anwalt sendet, von Ende zu Ende verschlüsselt sein müsste. Aber warum sollte die Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt höhere Anforderungen haben als die Kommunikation zwischen Anwalt und Behörden und Gerichten? Das Beschwerdeformular auf der Internetseite der Landdatenschutzbehörde nutzt eine Transportverschlüsselung, die im anwaltlichen Bereich bereits üblich ist. Die Behörde selbst erläutert, damit sei gewährleistet, dass unbefugte Personen keinerlei Zugriff auf die Daten erhalten können. Warum will Frau Dr. Sommer also höhere Maßstäbe an die Bremische Anwaltschaft anlegen? Die Kontakt-E-Mail-Adresse auf der eigenen Startseite hat Frau Sommer nicht einmal mit einem Hinweis versehen, welchen Grad der Verschlüsselung der digitale Austausch auf diesem Wege hat. Wer anderen unerfüllbare Vorschriften machen will, sollte zumindest in Ansätzen zeigen, dass er selbst gewillt ist, die Bedingungen zu erfüllen. Die Gedanken der Bremer Landesdatenschutzbeauftragten sind reiner Selbstzweck einer übereifrigen Behörde. All das geht völlig an der Realität vorbei und führt uns zurück ins letzte Jahrtausend.“
Höhere Anforderungen für Anwaltskommunikation als beim Kontakt zur Landesdatenschützerin
Die bremische Landesdatenschutzbeauftragte verlangt von der Bremer Anwaltschaft mit Wirkung zum 1. Januar 2024, jeden digitalen Kommunikationsvorgang mit ihren Mandanten von Ende zu Ende zu verschlüsseln. Vermittlungsversuche der Rechtsanwaltskammer sind nach Informationen des Fachmagazins Beck Aktuell kürzlich gescheitert. Derzeit verlangt die Bremer Datenschutzbehörde übergangsweise eine Verschlüsselung der Daten während des Transports, etwa durch die weltweit standardisierte SSL/TLS-Technologie in Verbindung mit passwortgeschützten PDF-Dokumenten.
Zeimke abschließend: „Schon dieser Schritt, dass Anwälte und Mandanten über SSL/TLS hinaus auch noch jedes PDF mit Passwörtern versehen müssen, erzeugt auf beiden Seiten unverhältnismäßigen Aufwand, wodurch immer weniger Zeit für die eigentliche Beratung der Betroffenen bleibt. Eine Transportverschlüsselung ist völlig ausreichend. Was Frau Dr. Sommer fordert, gibt die Datenschutzgrundverordnung auch nicht her. Sie muss von diesen Plänen Abstand nehmen. Mandanten und Anwälte sind mündige Bürger, die selbst entscheiden können, was sie tun und wie sie sich miteinander austauschen.“