Föderale Modernisierungsagenda
Anfang Dezember 2025 haben Bund und Länder gemeinsam die Föderale Modernisierungsagenda beschlossen – ein Reformpaket, das über 200 konkrete Maßnahmen umfasst. Ziel: Verwaltung bürgernäher, effizienter und digitaler zu machen, Bürokratie abzubauen und Verfahren spürbar zu beschleunigen.
Damit wird Staatsmodernisierung nicht länger als abstraktes Lippenbekenntnis, sondern als verbindliche Agenda mit klaren Handlungsfeldern gedacht. Ob es allerdings gelingt, diesen Anspruch in die Realität zu übersetzen, hängt maßgeblich vom gemeinsamen Vollzug durch Bund, Länder und Kommunen ab.
Fünf Handlungsfelder, ein gemeinsamer Anspruch
Die Agenda ist in fünf Leitthemen strukturiert, die den Kern der Reform abbilden:
- Weniger Bürokratie – Berichtspflichten und Dokumentationslasten werden geprüft und abgebaut.
- Schnellere Verfahren – Insbesondere bei Planung, Genehmigung, Vergabe und Teilen des Datenschutzrechts.
- Effiziente staatliche Strukturen – Resiliente Verwaltung, bessere Organisation und klare Zuständigkeiten.
- Digitale Prozesse – Serviceorientierte digitale Abläufe statt Analoglast.
- Bessere Rechtsetzung – Verständlichere, praxistaugliche und digitaltaugliche Gesetze.
Das ist mehr als eine Absichtserklärung: Die Agenda verknüpft die Handlungsfelder mit über 200 Maßnahmen, die Bund und Länder koordiniert umsetzen wollen.
Konkrete Verbesserungen – was Bürgerinnen und Bürger spüren sollen
Die Agenda zielt darauf ab, den Kontakt mit dem Staat unmittelbar einfacher und schneller zu machen. Beispiele, die im Beschlusspapier selbst und in der öffentlichen Debatte genannt werden, umfassen:
- Digitale, nutzerfreundliche Antragsverfahren für Leistungen wie Pass- und Ausweisbeantragung oder Wohnsitz-/Meldeformalitäten.
- Weniger amtliche Beglaubigungen und doppelte Nachweise – Behördengänge sollen reduziert werden.
- Vorausgefüllte und automatisierte Abläufe, etwa bei Steuererklärungen.
- Entlastung im Schriftverkehr: Die Textform soll dort die Regel werden, wo früher nur der klassische Brief galt.
- Unbefristete Personalausweise für Personen über 70 Jahre.
Diese Maßnahmen adressieren ganz konkret den Alltagsfrust vieler Menschen und schaffen sichtbare Erleichterungen.
Entlastung für Unternehmen
Auch im Bereich Wirtschaft stehen spürbare Entlastungen im Vordergrund:
- Abbau von Berichtspflichten: Ziel ist es, einen erheblichen Teil überflüssiger Anforderungen für Unternehmen zu streichen.
- Genehmigungsfiktionen und Anzeigeverfahren: Wenn Behörden innerhalb einer festgelegten Frist nicht entscheiden, gilt ein Antrag als genehmigt – ein klassischer Hebel zur Beschleunigung.
- Digitaler Marktplatz für öffentliche Beschaffung: Vereinfachter Zugang zu öffentlichen Aufträgen.
- Anerkennungsverfahren für Fachkräfteabschlüsse aus dem Ausland sollen schneller und praxisnäher werden.
Damit adressiert die Agenda nicht nur politische Sonntagsreden über Bürokratieabbau, sondern konkrete Hemmnisse für Investitionen und Unternehmenswachstum.
Verwaltung neu denken – technologisch und organisatorisch
Nicht nur Verfahren, auch die innere Leistungsfähigkeit der Verwaltung steht auf dem Prüfstand. Die Agenda will:
- Nationale Technologieplattform („D-Stack“) für digitale Verwaltungsprozesse einführen, um föderale Fragmentierung zu überwinden.
- Künstliche Intelligenz als Co-Pilot in der Verwaltung einsetzen, insbesondere für Routineprüfungen und Antragsbearbeitung.
- Kommunen durch vereinfachte Förderverfahren und weniger Vorschriften stärken.
Damit entsteht erstmals ein programmatischer Rahmen, um Verwaltung organisatorisch und technologisch neu auszurichten – über Einzelinitiativen hinaus.
Rechtsetzung und gesetzliche Standards
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Qualität der Rechtsetzung: Gesetze und Vorschriften sollen künftig praxistauglich, digitaltauglich und verständlich sein. Dazu gehören:
- Checks für digitale Umsetzbarkeit,
- Standards zur Vermeidung unnötiger Bürokratie,
- Mechanismen, die Rechtssetzung serviceorientiert gestalten.
Gerade hier zeigt sich: Staatsmodernisierung ist kein rein verwaltungstechnisches Thema, sondern eine Frage von Gesetzgebung, Rechtsetzung und Governance-Kultur.
Monitoring, Fristen, Umsetzung
Ein elementarer Punkt: Die Agenda ist kein „Absichtsmarketing“, sondern begleitet von einem Monitoringprozess. Bund und Länder haben vereinbart, ihre Fortschritte regulär zu überprüfen, mit einem ersten Bericht Ende Juni 2026.
Das ist wichtig, denn ohne Messbarkeit und Nachvollziehbarkeit bleiben viele Reformversprechen bloße Kommunikation.
Mein Blick: Viel Papier – jetzt kommt der Praxistest

Die Föderale Modernisierungsagenda ist ohne Zweifel ein umfangreicher und politisch ambitionierter Reformversuch. Mit über 200 Maßnahmen in fünf Hebelfeldern liefert sie ein inhaltlich dichtes Paket, das Bürokratieabbau, Digitalisierung und Effizienzsteigerung zusammenführt.
Doch: Agenda bleibt Agenda, bis sie umgesetzt ist. Viele Punkte erfordern gesetzgeberische Anpassungen, föderale Abstimmung, IT-Standardisierung und moderne Personalentwicklung. Die klassischen Bremser – unterschiedliche Ressourcen bei Ländern und Kommunen, variierende digitale Reifegrade, rechtliche Abhängigkeiten – sind nicht verschwunden.
Was zählt, ist jetzt:
- Fristendruck und verbindliche Monitoring-Mechanismen, damit nicht im föderalen Niemandsland versandet wird.
- Praxisnahe Benchmarks, die Bürgerinnen, Unternehmen und Verwaltungen wirklich spüren.
- Schnittstellen- und Datenstandardvereinbarungen, damit digitale Prozesse reibungslos funktionieren.
Wenn Bund und Länder diesen Reformwillen ernst meinen, kann tatsächlicher struktureller Fortschritt gelingen – weg vom „Wir müssten mal …“ hin zu „Wir haben … umgesetzt“. Und das wäre ein echter Gewinn für Bürgerinnen, Unternehmen und den Staat selbst.
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