Digitalisierung First, Bedenken Second – „Digitalcheck“ in der bremischen Verwaltung einführen

In einer Zeit, in der die Digitalisierung alle Bereiche unseres Lebens durchdringt, stehen wir vor der Herausforderung, unsere auf analogen Strukturen basierende Verwaltung und Gesetzgebung so zu gestalten, dass sie den Anforderungen und Möglichkeiten des digitalen Zeitalters genügt.

Antrag

Digitalisierung First, Bedenken Second – „Digitalcheck“ in der bremischen Verwaltung einführen

In einer Zeit, in der die Digitalisierung alle Bereiche unseres Lebens durchdringt, stehen wir vor der Herausforderung, unsere auf analogen Strukturen basierende Verwaltung und Gesetzgebung so zu gestalten, dass sie den Anforderungen und Möglichkeiten des digitalen Zeitalters genügt. Deshalb ist es von essenzieller Bedeutung, dass im Prozess der Gesetzgebung und der Konzeption von Verwaltungsabläufen die Digitalisierung nicht nur als nachträgliche Anpassung, sondern als integraler Bestandteil von Anfang an berücksichtigt wird. Die Implementierung eines „Digitalchecks“ stellt dabei einen zukunftsweisenden Schritt dar, um neue Gesetze, Verordnungen, untergesetzliche Regelungen und Verwaltungsabläufe proaktiv auf ihre digitale Tauglichkeit hin zu überprüfen und somit eine wichtige Grundlage für eine gelingende Verwaltungsdigitalisierung zu schaffen. Darüber hinaus sollen Digitalisierungshemmnisse bestehender Normen und Prozesse mit Hilfe dieses Instruments identifiziert und dauerhaft ausgeräumt werden. Der „Digitalcheck“ umfasst dabei eine inhaltliche, eine technische und eine prozessuale Ebene.

Mit der Einführung eines „Digitalchecks“ in der Freien Hansestadt Bremen bestünde die Chance, Verwaltungsprozesse zu optimieren, Bürokratie abzubauen, Verfahren zu beschleunigen und die Bürgerfreundlichkeit von Verwaltungsdienstleistungen zu erhöhen. Vorbilder wie Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Hessen demonstrieren bereits, wie durch die systematische Überprüfung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen auf ihre Digitalisierungsfähigkeit nicht nur Hemmnisse frühzeitig erkannt und ausgeräumt, sondern auch die Digitalisierung der Verwaltung insgesamt beschleunigt werden kann. Die Erfahrungen aus diesen Ländern zeigen, dass dieser Ansatz zur Digitalisierung nicht nur machbar, sondern auch notwendig ist, um beispielsweise einen automatisierten Datenabgleich rechtssicher vornehmen, vollständig digitalisierte und medienbruchfreie Verfahren einführen, Interoperabilität zwischen verschiedenen Systemen sicherstellen, KI-gestützte Prüfwerkzeuge einsetzen, Barrierefreiheit sicherstellen und einen erhöhten Dokumentationsaufwand vermeiden zu können.

Bremen sollte sich bei der Konzeption des „Digitalchecks“ an den erfolgreichen Leitlinien Schleswig-Holsteins orientieren, die drei zentrale Prinzipien umfassen:

  1. Gesetze und Verordnungen sollen „Digital-by-Design“ sein, der Einsatz digitaler Technologien soll also bereits im Erarbeitungsprozess berücksichtigt und integriert werden;
  2. Für Verwaltungsabläufe gilt das Leitbild „Digital-by-Default“, d.h. Prozesse innerhalb einer Organisation sollen standardmäßig digital ablaufen;
  3. Für die Interaktionen der öffentlichen Hand mit Bürgern und Unternehmen gilt der Grundsatz „Digital-first“, d.h. diese soll vorrangig über digitale Kommunikations- und Interaktionskanäle erfolgen.

Bei der Konzeption von Verwaltungsabläufen müssen zwingend bestehende Basisdienste und existierende technische Lösungen, z.B. für die Identifizierung, Authentifizierung, Übermittlung, Bezahlung und Verifizierung sowie die Bearbeitung von Anträgen, Meldungen und Genehmigungen, einbezogen werden, um unnötige Mehrfachentwicklungen zu vermeiden. Selbstverständlich müssen bei der Konzeption des „Digitalchecks“ die spezifischen Anforderungen einzelner Ressorts und Behörden, beispielsweise der öffentlichen Schulen im Land Bremen, Berücksichtigung finden.

Als fundamentale Basisdienste müssen die bremischen Register zudem konsequent modernisiert, d.h. standardisiert, miteinander vernetzt und um Doppelungen und Widersprüche bereinigt werden. Nur so lässt sich das „Once-Only-Prinzip“ realisieren, bei dem vorhandene Daten von Unternehmen und Bürgern genutzt, statt doppelt und dreifach erfasst werden. Digitale Interaktionen mit der Bevölkerung und der Wirtschaft sollen so effizient und nutzerfreundlich wie möglich gestaltet werden, wobei das 5-Klick-Maximal-Prinzip bei digitalen Dienstleistungen eine sinnvolle Richtlinie darstellt.

Mit Einführung eines „Digitalchecks“ kann Bremen sich an die Spitze der digitalen Transformation in Deutschland setzen. Das Onlinezugangsgesetz markierte den Startpunkt für die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen auf Bundes- und Landesebene. Die Einführung des „Digitalchecks“ ist der nächste Schritt. Als Standort von führenden Unternehmen und Forschungseinrichtungen aus den Bereichen KI- und IT-Technologie sowie digital-affinen Branchen, wie beispielsweise der Luft- und Raumfahrtindustrie, hat Bremen das Potenzial, durch die Einführung des „Digitalchecks“ einen Leuchtturmeffekt zu erzeugen. Durch die Einbeziehung von externer Expertise, die Bildung einer interdisziplinären Task Force und die kontinuierliche Evaluation des „Digitalchecks“ soll sichergestellt werden, dass die öffentliche Hand dabei nicht nur von bewährten Praktiken aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft lernt, sondern auch eigene, innovative Lösungen entwickelt, die als Modell für andere Gebietskörperschaften dienen können.

Digitalisierung First, Bedenken Second – „Digitalcheck“ in der bremischen Verwaltung einführen

Den Antrag zum Digitalcheck Bremen finden Sie hier