Zweites Entlastungskabinett: Bund kürzt Bürokratiekosten um weitere 600 Millionen Euro
Wildberger verspricht Tempo beim Bürokratieabbau. Die Zahlen geben ihm bislang recht.
Am 15. Juli 2026 traf sich die Bundesregierung zum zweiten Mal als sogenanntes “Entlastungskabinett” – ein eigens dafür einberufener Kabinettstermin,…

Simon Zeimke
Mitglied der Bremischen Bürgerschaft

Am 15. Juli 2026 traf sich die Bundesregierung zum zweiten Mal als sogenanntes “Entlastungskabinett” – ein eigens dafür einberufener Kabinettstermin, an dem ausschließlich über Bürokratieabbau verhandelt wird. Digitalminister Dr. Karsten Wildberger fasste das Ergebnis danach in einem Satz zusammen: “Diese Regierung hält Wort beim Bürokratierückbau.” Es gehe um “ein neues Selbstverständnis des Staates: Schlank, effizient und mit mehr Vertrauen in die Eigenverantwortung von Unternehmen und Bürgern.” Man wolle künftig “nur das wirklich Notwendige regulieren”. Zugleich stellte Wildberger klar: “Entlastung bleibt eine Daueraufgabe und wir werden hier nicht nachlassen.”
Große Worte kennt man aus der Bürokratiedebatte zur Genüge. Diesmal stehen allerdings Zahlen dahinter, die sich nachprüfen lassen – und ein Kontrast, der sich lohnt anzuschauen, sobald man von der Bundes- auf die Landesebene wechselt.
600 Millionen Euro mehr, über 40 Maßnahmen: Was Berlin konkret beschlossen hat
Der Bericht der Bundesregierung zum zweiten Entlastungskabinett listet, was seit November 2025 zusammengekommen ist: rund 9,8 Milliarden Euro jährliche Entlastung durch bereits beschlossene Maßnahmen, dazu in der aktuellen Kabinettsitzung noch einmal rund 600 Millionen Euro pro Jahr obendrauf. Konkret beschlossen wurden unter anderem das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), mit dem die elektronische Patientenakte weiterentwickelt wird, ein Gesetz und eine Verordnung zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich, das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung sowie bessere rechtliche Rahmenbedingungen für Genossenschaften.
Seit dem ersten Entlastungskabinett am 5. November 2025 sind laut BMDS bereits 43 Maßnahmen umgesetzt – von weniger Hürden beim Glasfaserausbau über eine beschleunigte Genehmigung von Verkehrsinfrastruktur-Projekten bis zur Kostensenkung beim Führerschein und mehr Flexibilität beim Heizungstausch. Bis Jahresende sollen unter anderem die Weiterentwicklung des Verwaltungsverfahrensgesetzes und ein Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratieabbaugesetz folgen. Parallel arbeitet das Ministerium an einem Berichtsentlastungsgesetz, das laut Bericht Berichtspflichten im vierstelligen Bereich über alle Ressorts hinweg aufheben soll – mit umgekehrter Beweislast: Wer eine Pflicht behalten will, muss das künftig begründen, nicht umgekehrt.
10,4 Milliarden Euro in acht Monaten – schneller als im Koalitionsvertrag verabredet
Zusammengerechnet kommt die Bundesregierung damit auf rund 10,4 Milliarden Euro jährliche Entlastung seit Amtsantritt – und das binnen etwas mehr als acht Monaten. Die Koalition hatte sich vorgenommen, die Bürokratiekosten für Unternehmen bis zum Ende der Legislaturperiode um 25 Prozent zu senken und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung um mindestens zehn Milliarden Euro zu entlasten. Dieses Ziel ist damit rechnerisch schon fast erreicht, obwohl die Wahlperiode noch mehrere Jahre läuft. Zu den Einzelmaßnahmen zählen inzwischen auch kleinere, aber alltagsnahe Erleichterungen wie der Wegfall der Umweltplakettenpflicht für E-Fahrzeuge mit E-Kennzeichen oder die Möglichkeit, Termine beim Jobcenter per Videogespräch statt persönlich wahrzunehmen.
Das ist, gemessen an dem, was man aus der deutschen Bürokratiedebatte gewohnt ist, tatsächlich ein bemerkenswertes Tempo. Und genau da wird der Vergleich zur Landesebene interessant.
Bremen könnte sich eine Scheibe abschneiden
Während der Bund liefert, tut sich das Land Bremen mit dem eigenen Rechtsbestand schwer. Schon im Mai 2025 hatte die CDU-Fraktion in einem Dringlichkeitsantrag vorgerechnet, wie es um den bremischen Bürokratieabbau steht: Seit dem 8. Juni 2019 wurden in Bremen 83 neue Landesgesetze und 155 neue Rechtsverordnungen mit insgesamt 2.439 neuen Einzelnormen erlassen – aufgehoben wurden im gleichen Zeitraum nur 15 Gesetze und 98 Verordnungen mit 1.630 Normen. Der Stellenbestand in den Senatsressorts wuchs trotz Haushaltsnotlage von 2.195 auf 2.698, die Zahl der Beauftragten – vom Datenschutz- bis zum Wolfsbeauftragten – stieg von 99 auf 176. Mehr Bürokraten haben, wenig überraschend, nicht zu weniger Bürokratie geführt.
Im Februar 2024 rief Bürgermeister Andreas Bovenschulte einen “Transformationsrat” ins Leben, dessen Unterarbeitsgruppe Bürokratieabbau im August 2024 ein erstes und im Juni 2025 ein zweites Positionspapier mit konsensualen Vorschlägen vorlegte. Bovenschulte selbst nannte das erste Papier einen “Quantensprung” und kündigte im Oktober 2024 an: “Jetzt gilt es, den Schwung zu nutzen, um die Vereinbarung zügig umzusetzen.” Fast ein Jahr später, im Juli 2026, mussten wir per Kleiner Anfrage nachfragen, wo dieser Quantensprung eigentlich bleibt – konkret bei der Abschaffung von Landesstatistiken, Schriftformerfordernissen und Widerspruchsverfahren sowie der Einführung einer regelhaften Genehmigungsfiktion in Antragsverfahren. Im Juni 2026 hatten wir als CDU-Fraktion den Senat bereits per Antrag aufgefordert, nach dem Vorbild von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg endlich ein eigenes Effizienzgesetz vorzulegen, das unter anderem eine “One-in-two-out”-Regel, einen verbindlichen Bürokratie- und Praxischeck sowie die Abschaffung landesrechtlicher Schriftformerfordernisse zum 1. Januar 2027 enthalten soll.
Genau hier liegt für mich der eigentliche Punkt: Der Bund zeigt gerade, dass sich Bürokratieabbau nicht in Positionspapieren und Sitzkreisen erschöpfen muss, sondern in Gesetzestexten mit Datum und Entlastungssumme messbar wird. Bremen hat mit dem Transformationsrat seit über zwei Jahren ein Gremium, das genau das leisten sollte – und liefert bislang vor allem Ankündigungen, während der Rechtsbestand weiter wächst statt schrumpft. Wenn Berlin es schafft, binnen acht Monaten mehr als zehn Milliarden Euro Entlastung gesetzlich zu verankern, dann ist die Ausrede, so etwas brauche in Bremen eben Zeit und Konsens, endgültig verbraucht. Der Senat hat mit dem Effizienzgesetz aus Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg zwei fertige Vorlagen auf dem Tisch. Es fehlt nicht an Ideen, es fehlt am Willen, sie auch umzusetzen.