Nicht der Abbau von Bürokratie muss begründet werden, sondern ihr Fortbestand: Ein Effizienzgesetz für Bremen
Übermäßige Regulierung hemmt unternehmerische Initiative, Innovation und Investitionsbereitschaft – und ist ein wesentlicher Grund für das im OECD-Vergleich schwache Wirtschaftswachstum Deutschlands. Laut dem „Mittelstandspanel” der KfW verbringen Beschäftigte in mittelständischen Unternehmen im Schnitt sieben Prozent ihrer Arbeitszeit mit Bürokratie, macht bundesweit rund 61 Milliarden Euro im Jahr. Eine Studie des Instituts für Mittelstandsforschung zeigt, wie sehr das Verhältnis zwischen Staat und Wirtschaft gestört ist: 80 Prozent der Unternehmen fühlen sich kontrolliert, nur 9 Prozent erleben Vertrauen, über die Hälfte plant deshalb, künftig auf Investitionen in Deutschland zu verzichten. Das ist mehr als eine Wirtschaftsfrage. Es ist eine Vertrauenskrise der Demokratie, die sich nicht zuletzt in wachsenden Umfragewerten für populistische und extremistische Parteien zeigt.
Im Dezember 2025 haben Bund und Länder deshalb eine Föderale Modernisierungsagenda beschlossen. Für Bremen fordern wir jetzt den Paradigmenwechsel, der dahintersteht: Künftig soll nicht mehr der Abbau einer Vorschrift begründet werden müssen, sondern ihr Fortbestand – eine Beweislastumkehr. Der auf Drängen unserer Fraktion bereits eingeführte Digitalcheck für Gesetzentwürfe soll auf wesentliche Landesverordnungen ausgeweitet und um einen Bürokratie- und Praxischeck ergänzt werden. Genehmigungsfiktionen, Vollständigkeitsfiktionen und Anzeigeverfahren sollen zum Regelfall werden, damit Verfahren schneller und digitaler laufen – etwa über das Hebelprojekt „Schneller Gründen”, das eine Unternehmensgründung per digitalem Kombiantrag innerhalb von 24 Stunden ermöglichen und die Daten automatisch an Gewerbeamt, Finanzamt und Registergericht weiterleiten soll.
Nach dem Vorbild von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg soll der Senat nun binnen drei Monaten ein eigenes Effizienzgesetz vorlegen, das noch vor der Bürgerschaftswahl 2027 in Kraft tritt. Der Antrag benennt sechs Elemente, die darin mindestens stehen müssen:
- Abschaffung von Berichts- und Meldepflichten: Alle landesseitigen Pflichten zulasten der Wirtschaft entfallen zum 1. Januar 2027 – es sei denn, eine Fachverwaltung begründet und verordnet ihre Notwendigkeit ausdrücklich bis zu diesem Stichtag.
- One-in-two-out-Regel: Jede neue Berichts- oder Meldepflicht braucht die Aufhebung oder wesentliche Vereinfachung von mindestens zwei bestehenden Pflichten gleicher oder höherer Belastung.
- Bürokratie- und Praxischeck: ergänzend zum Digitalcheck für jeden Gesetz- und wesentlichen Verordnungsentwurf, misst Verwaltungsaufwand und prüft Verständlichkeit, Vollziehbarkeit und Wirtschaftstauglichkeit.
- Mehr Genehmigungsfiktionen und Anzeigeverfahren, etwa in Landesbauordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz und Landesstraßengesetz – Anträge gelten nach kurzer Prüffrist als vollständig, Genehmigungen nach drei Monaten als erteilt.
- Aufhebung von Schriftformerfordernissen für Bürgerinnen und Bürger zum 1. Januar 2027, mit derselben Beweislastumkehr wie bei den Berichtspflichten.
- One-Stop-Shop für Unternehmensgründer: ein plattformbasierter Kombiantrag mit einmaliger digitaler Dateneingabe, automatisch weitergeleitet an alle zuständigen Behörden.
Ein Staat, der Vertrauen zurückgewinnen will, muss selbst in Vorleistung gehen. Bremen kann mit einem eigenen Effizienzgesetz zeigen, dass Bürokratieabbau kein Lippenbekenntnis bleiben muss, sondern sich in Fristen, Zahlen und einem konkreten Gesetzentwurf niederschlägt.