Wie viel von Bovenschultes „Quantensprung" beim Bürokratieabbau ist tatsächlich umgesetzt?
Der Transformationsrat wurde von Bürgermeister Bovenschulte vor über zwei Jahren ins Leben gerufen. Neben dem Senat und dem Magistrat sitzen dort Kammern, Gewerkschaften, Unternehmensverbände und die Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven am Tisch – mit dem Auftrag, den sozial-ökologischen Wandel der regionalen Wirtschaft zu gestalten. Eine seiner Unterarbeitsgruppen, zuständig für Bürokratieabbau und Planungsbeschleunigung, legte im August 2024 und im Juni 2025 zwei Positionspapiere mit konsensualen Beschlüssen und Empfehlungen vor. Der Senat hat sich darin selbst zu konkreten Arbeitsaufträgen verpflichtet, teils mit festen Fristen.
Wie ernst er das meinte, zeigte Bovenschulte im Oktober 2024, als er das erste Positionspapier einen „Quantensprung” nannte: „Jetzt gilt es, den Schwung zu nutzen, um die Vereinbarung zügig umzusetzen und weitere Aufgaben zu identifizieren.” Große Worte für ein Papier, das von Wirtschaft, Kammern und Gewerkschaften gemeinsam getragen wurde.
Mit der Kleinen Anfrage wollen wir wissen, was von diesem Schwung im Verwaltungsalltag angekommen ist. Konkret geht es um vier Baustellen aus dem zweiten Positionspapier vom Juni 2025:
- Landesstatistiken: Welche verzichtbaren Berichtspflichten aus Landesstatistikgesetz, Ortsgesetzen oder anderen Rechtsquellen hat der Senat identifiziert – und welche davon tatsächlich abgeschafft?
- Schriftformerfordernisse: Wo ließe sich die Pflicht zur papierhaften Unterschrift durch digitale Verfahren ersetzen, und wo ist das inzwischen passiert?
- Widerspruchsverfahren: In welchen Bereichen hält der Senat noch an einem eigenen Widerspruchsverfahren fest, obwohl es verzichtbar wäre?
- Genehmigungsfiktion: Für welche Antragsverfahren ließe sich eine regelhafte Genehmigungsfiktion einführen, bei der ein Antrag nach Ablauf einer Frist automatisch als genehmigt gilt?
Der Senat hat sich diese Ziele selbst gesetzt, in einem Gremium, das er selbst geschaffen hat, mit einer Frist, die er selbst formuliert hat. Wer Bürokratieabbau zum „Quantensprung” erklärt, muss sich auch daran messen lassen, was davon in Gesetzen, Verordnungen und im Alltag der Verwaltung tatsächlich ankommt.