Grundbuchamt Bremen – wie lange dauert eine Eintragung?
Gekauft, bezahlt – und dann? Warten.
Der Kaufvertrag ist unterschrieben, die Finanzierung steht, der Notartermin ist durch. Und dann passiert: erst mal nichts. Wer in Bremen…

Simon Zeimke
Mitglied der Bremischen Bürgerschaft

Der Kaufvertrag ist unterschrieben, die Finanzierung steht, der Notartermin ist durch. Und dann passiert: erst mal nichts. Wer in Bremen eine Immobilie kauft, wartet auf das Grundbuchamt – und zwar deutlich länger, als die meisten Käufer erwarten. In diesem Ratgeber erkläre ich, warum das so ist, was die Wartezeit konkret kostet und an welchen Stellschrauben ich als justizpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion in der Bürgerschaft drehe.
Was das Grundbuchamt eigentlich macht
Das Grundbuch ist das amtliche Verzeichnis aller Grundstücke. Wer als Eigentümer eingetragen ist, dem gehört die Immobilie – nicht dem, der den Kaufvertrag unterschrieben hat. Zwischen Notartermin und Eintragung liegt deshalb eine Phase, in der Sie rechtlich noch nicht Eigentümer sind, obwohl Sie den Kaufpreis vielleicht schon gezahlt haben.
Damit in dieser Phase nichts schiefgeht, trägt das Grundbuchamt zunächst eine sogenannte Auflassungsvormerkung ein. Sie sichert Ihren Anspruch auf die Immobilie ab: Der Verkäufer kann das Grundstück nicht mehr an jemand anderen verkaufen oder belasten. Erst wenn diese Vormerkung im Grundbuch steht, geben Notare üblicherweise grünes Licht für die Kaufpreiszahlung, und erst dann zahlt die Bank das Darlehen aus.
Genau hier liegt das Problem: Wenn das Grundbuchamt die Vormerkung nicht zeitnah einträgt, steht der gesamte Kauf still.
Wie lange dauert es in Bremen?
Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Zur Einordnung: Im Sommer 2025 nannte der Senat auf eine parlamentarische Anfrage eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von 35 Wochen – von der Erfassung eines Vorgangs bis zum Versand der Eintragungsmitteilung. Das sind rund acht Monate. Zum Vergleich: In vielen anderen Bundesländern dauert eine Auflassungsvormerkung wenige Tage bis wenige Wochen.
Als Ursachen führte der Senat eine angespannte Personalsituation an, dazu krankheitsbedingte Ausfälle, Einarbeitungsbedarfe und organisatorische Probleme. Angekündigt wurden studentische Hilfskräfte, Überstunden, Verstärkung aus anderen Abteilungen und – perspektivisch – digitalere Abläufe. Ob diese Maßnahmen tatsächlich greifen, frage ich regelmäßig nach. Zuletzt mit einer Kleinen Anfrage im Juni 2026 (Drucksache 21/1872), in der ich unter anderem wissen will, wie viele Vorgänge unbearbeitet liegen, wie viele Stellen unbesetzt sind und was aus den angekündigten Akutmaßnahmen geworden ist.
Wichtig für Ihre Planung: Rechnen Sie in Bremen nicht mit den Fristen, die Sie aus Ratgebern für andere Bundesländer kennen. Fragen Sie Ihren Notar nach der aktuellen Erfahrung mit dem Bremer Grundbuchamt – die Kanzleien wissen meist recht genau, wo die Bearbeitungszeiten gerade stehen.
Was die Wartezeit Käufer kostet
Die Verzögerung ist kein reines Verwaltungsärgernis. Sie kostet Geld – an mehreren Stellen:
Bereitstellungszinsen. Die meisten Banken stellen das Darlehen nach Vertragsabschluss bereit, rufen es aber erst ab, wenn der Notar die Auszahlungsvoraussetzungen bestätigt. Nach einer zinsfreien Zeit (je nach Bank oft 3 bis 12 Monate) fallen Bereitstellungszinsen an – häufig um 0,25 Prozent pro Monat auf die nicht abgerufene Summe. Bei 400.000 Euro Darlehen sind das 1.000 Euro. Monat für Monat.
Doppelbelastung. Wer bis zum Einzug zur Miete wohnt, zahlt in der Wartezeit unter Umständen Miete und Finanzierungskosten parallel – oder muss den Einzugstermin immer wieder verschieben.
Verzögerte Bauvorhaben. Beim Kauf in Neubaugebieten kommt ein weiteres Problem dazu: Wird ein Stammgrundstück in einzelne Parzellen aufgeteilt, muss das Grundbuchamt für jede davon ein eigenes Teilgrundbuchblatt anlegen. Solange das nicht passiert ist, kann weder die Vormerkung eingetragen noch der Kaufpreis ausgezahlt werden. Im schlechtesten Fall steht die Baustelle, bevor sie angefangen hat – bei laufenden Baukosten und Zinsen.
Mein Punkt dabei ist simpel: Ein funktionierendes Grundbuchamt ist keine Verwaltungsromantik, sondern harte Standortpolitik. Wer in Bremen bauen oder kaufen will, darf nicht monatelang von einer Behörde ausgebremst werden.
Was Sie als Käufer tun können
Ganz ehrlich: Die Bearbeitungszeit selbst können Sie nicht beschleunigen. Ein paar Dinge haben Sie trotzdem in der Hand:
- Zinsfreie Bereitstellungszeit verhandeln. Sprechen Sie das Thema vor Abschluss der Finanzierung aktiv an. Eine bereitstellungszinsfreie Zeit von 12 statt 6 Monaten kann in Bremen den Unterschied von mehreren tausend Euro machen. Banken kennen das Problem.
- Notar früh nach realistischen Zeiträumen fragen. Planen Sie Einzug, Kündigung der Mietwohnung und Handwerkertermine nicht auf Kante.
- Eilbedürftigkeit begründen lassen. In dringenden Fällen kann der Notar beim Grundbuchamt auf eine vorrangige Bearbeitung hinwirken – etwa wenn ohne Eintragung ein konkreter finanzieller Schaden droht. Ein Anspruch darauf besteht nicht, aber der Versuch kostet nichts.
- Unterlagen vollständig halten. Rückfragen des Grundbuchamts werfen den Vorgang ans Ende der Schlange. Alles, was der Notar vorab sauber zusammenstellt, spart Wochen.
Woran ich politisch arbeite
Die strukturelle Lösung liegt nicht beim einzelnen Käufer, sondern beim Senat: ausreichend besetzte Stellen, funktionierende Vertretungsregelungen bei Krankheitsausfällen und endlich durchgängig digitale Abläufe statt Papierakten. Die Ankündigungen dazu gibt es seit Sommer 2025 – ich hake nach, ob ihnen Taten gefolgt sind. Sobald der Senat meine Kleine Anfrage beantwortet hat, finden Sie die Ergebnisse hier auf der Seite.
Wenn Sie selbst gerade von langen Wartezeiten beim Bremer Grundbuchamt betroffen sind: Schreiben Sie mir. Konkrete Fälle helfen mir, dem Senat gegenüber deutlich zu machen, dass es hier nicht um Statistik geht, sondern um Menschen, die auf ihr Zuhause warten.