Problemimmobilien in Bremen: CDU fordert entschlossenes Handeln für stabile Quartiere

Verfallene Häuser, überbelegte Wohnungen, dauerhafter Leerstand mitten im engen Mietmarkt — Problemimmobilien sind in Bremen und Bremerhaven längst keine Einzelfälle mehr. Sie destabilisieren Stadtteile, gefährden Sicherheit und untergraben das Vertrauen in den Rechtsstaat. CDU-Fraktion und CDU-Landesverband Bremen haben auf ihrer gemeinsamen Klausurtagung im Januar 2026 ein Positionspapier mit fünf konkreten Forderungen beschlossen.

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Entschlossenes Handeln gegen Problemimmobilien

remen steckt in einem strukturellen Wohnungsdefizit. Bis 2028 werden jährlich rund 2.400 neue Wohnungen benötigt, über 10.000 Sozialwohnungen fehlen. Wenn dann auch noch verfügbarer Wohnraum dauerhaft leersteht, verwahrlost oder bewusst zweckentfremdet wird, ist das kein verantwortungsvoller Umgang mit Eigentum — und es schadet ganzen Straßenzügen. Bauliche Verwahrlosung, Überbelegung, ausbeuterische Vermietungsmodelle: Wo all das zusammenkommt, geraten Quartiere in eine Abwärtsspirale, die seriöse Investoren und Anwohnerinnen gleichermaßen abschreckt.

Die Rechtslage in Bremen bietet bereits heute Instrumente: das Bremische Wohnungsaufsichtsgesetz, das Bremische Wohnraumschutzgesetz und die Bremische Landesbauordnung. In der Praxis werden sie aber nicht konsequent genug genutzt. Die 2024 eingesetzte Taskforce bleibt ohne eigene Eingriffsrechte und klare Federführung hinter ihren Möglichkeiten zurück. Selbstjustiz wie zuletzt die Hausbesetzung in der Bremer Neustadt ist keine Antwort. Was es braucht, ist ein handlungsfähiger Staat, der seine Kompetenzen ausschöpft — mit Augenmaß und rechtsstaatlicher Klarheit.

Das Positionspapier formuliert dafür fünf konkrete Hebel:

  1. Bestehende Instrumente konsequent nutzen. Ordnungsrechtliche Maßnahmen, kommunales Vorkaufsrecht und Beseitigungsverfügungen müssen systematisch eingesetzt werden — nach dem „Prinzip der tausend Nadelstiche” gegen auffällige Eigentümerstrukturen.
  2. Gesetzlich und organisatorisch nachsteuern. Wo Vollzugshürden bestehen, braucht es verfassungskonforme Betretungsrechte, verbindliche Verfahrensregeln und zentrale Ansprechpartnerstrukturen. Bewährtes aus Nordrhein-Westfalen kann als Vergleichsanker dienen.
  3. Städtebauliche Entwicklung stärken. Strategische Investitionen, eine spezialisierte Sanierungsgesellschaft nach Vorbild der SEG Gelsenkirchen und die Ausweitung des Bremerhavener Klushuizen-Modells können belastete Quartiere stabilisieren — ohne Verdrängung.
  4. Ressortübergreifend kooperieren. Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht, Meldeämter, Ordnungsamt, Jobcenter, Zoll und Polizei müssen verbindlich zusammenarbeiten. Eine ressortübergreifende Frühwarnstruktur soll erkennen, wo die Not von Menschen für ausbeuterische Vermietung ausgenutzt wird.
  5. Digitalisierung als Hebel nutzen. Eine datenschutzkonforme Datenplattform, indikatorbasierte Frühwarnsysteme und Process-Mining-Verfahren machen Lagebilder erstmals klar sichtbar — und beschleunigen Bearbeitungszeiten.

Bremen und Bremerhaven haben die Voraussetzungen, lösungsorientiert voranzugehen. Was fehlt, ist politischer Wille und strukturelle Klarheit. Die CDU Bremen steht für einen handlungsfähigen Rechtsstaat, der Problemimmobilien nicht verwaltet, sondern beseitigt.