Eine funktionierende digitale Verwaltung lebt von Daten, die nicht in voneinander getrennten Silos schlummern, sondern dort verfügbar sind, wo sie gebraucht werden. Dafür müssen die öffentlichen Register modernisiert werden — digitalisiert, standardisiert, vernetzt, von Doppelungen und Widersprüchen befreit. So sieht es das Registermodernisierungsgesetz des Bundes vom 6. April 2021 vor. Leitbild ist das Once-Only-Prinzip: Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen geben bestimmte Standardinformationen nur einmal an — Behörden greifen mit Zustimmung der Betroffenen darauf zu. Mehrfacherfassung, Bürokratie und Datenverschwendung entfallen. Damit das transparent bleibt, wird in Bremen im Auftrag des Bundes ein Datenschutzcockpit (DSC) entwickelt, mit dem Bürgerinnen und Bürger sehen können, welche Daten wo gespeichert sind und welche Behörden untereinander austauschen.

So weit die Theorie. In der Praxis braucht es eine klare Strategie: Welche Register werden wann ertüchtigt? Welche haben Priorität? Welches Budget, welche personellen Ressourcen stehen bereit? Und wer steuert den Gesamtprozess zentral? Genau diese Fragen stellt diese Kleine Anfrage:

Registermodernisierung ist kein Nischenthema für IT-Spezialisten. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass digitale Verwaltung in Bremen den Alltag der Menschen tatsächlich erleichtert — bei der Geburt eines Kindes, beim Umzug, beim Ausbildungsbeginn, bei der Unternehmensgründung. Wer Once-Only verspricht, muss die Register dafür modernisieren. Wer Once-Only nicht liefert, hat von echter Verwaltungsdigitalisierung noch nicht angefangen.