Kleine Anfrage als PDF
Alle zwölf Fragen an den Senat im Wortlaut zum Download.
Download6.600 Euro für Möbel im Justizzentrum – das reichte 2022 für Beanstandungen des Landesrechnungshofs, eine Prüfbitte an die Generalstaatsanwaltschaft und mögliche Disziplinarverfahren. Beim Kreativraum im Jobcenter geht es jetzt um rund 900.000 Euro, also das gut 135-Fache. Von vergleichbaren Prüfungen ist bislang nichts bekannt. Mit dieser Kleinen Anfrage wollen wir wissen, was aus dem Fall Justizzentrum geworden ist – und warum der Senat bei der deutlich größeren Summe offenbar andere Maßstäbe anlegt.
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2022 sorgte die Möblierung eines Empfangs- und Sozialbereichs im Bremer Justizzentrum für Aufsehen: rund 6.600 Euro, vom Landesrechnungshof unter anderem als unangemessene „Luxusausstattung” beanstandet – dazu fehlende Bedarfsanalyse, unzureichende Leistungsbeschreibung und vergaberechtliche Mängel. Das Justizressort schaltete die Generalstaatsanwaltschaft ein, disziplinarrechtliche Schritte standen im Raum.
Die Anfrage fragt zunächst nach dem Ausgang dieses Falls: Was haben die strafrechtlichen Prüfungen ergeben? Gab es Disziplinarverfahren, Rückforderungen oder Schadensersatzansprüche? Und welche organisatorischen und vergaberechtlichen Änderungen hat der Senat vorgenommen, damit sich so etwas nicht wiederholt? Dazu gehört auch die Frage, welche Vorgaben heute ressortübergreifend für die Beschaffung von Möbeln, Ausstattung und Innenraumgestaltung gelten.
Der zweite Teil zielt auf den aktuellen Fall: Für den sogenannten Kreativraum im Jobcenter wurden nach vorliegenden Informationen rund 900.000 Euro veranschlagt beziehungsweise ausgegeben. Wer bei 6.600 Euro die Generalstaatsanwaltschaft prüfen lässt, muss erklären, warum bei einem Vielfachen dieser Summe nicht mindestens derselbe Prüfmaßstab gilt. Genau diese Antwort verlangen wir vom Senat.
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