Digitalcheck für Bremen: CDU fordert Digital-by-Design in Gesetzgebung und Verwaltung

Bremen verabschiedet Gesetze, plant Verwaltungsabläufe — und merkt erst hinterher, dass sie digital nicht funktionieren. Das ist teuer, langsam und vermeidbar. Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Hessen haben deshalb einen „Digitalcheck" eingeführt, der jedes neue Gesetz und jeden neuen Prozess von Anfang an auf digitale Tauglichkeit prüft.

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Digitalisierung First, Bedenken Second: Warum Bremen einen Digitalcheck braucht

Wer Verwaltung digitalisieren will, muss bei der Gesetzgebung anfangen. Wenn neue Normen analoge Schriftformerfordernisse, Medienbrüche oder doppelte Datenerhebung festschreiben, sind sie technisch kaum umsetzbar — selbst mit der besten Software. Genau hier setzt ein Digitalcheck an: Er überprüft Gesetze, Verordnungen, untergesetzliche Regelungen und Verwaltungsabläufe systematisch und proaktiv auf ihre digitale Tauglichkeit, bevor sie beschlossen werden. Hemmnisse werden früh erkannt, statt teuer nachgebessert zu werden. Und bestehende Normen können mit dem gleichen Instrument schrittweise von ihren Digitalisierungsbremsen befreit werden.

Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Hessen haben den Digitalcheck bereits eingeführt. Die Erfahrungen dort zeigen: Der Ansatz ist nicht nur machbar, er ist notwendig — für rechtssicheren automatisierten Datenabgleich, für medienbruchfreie Verfahren, für Interoperabilität zwischen Systemen, für KI-gestützte Prüfwerkzeuge und für Barrierefreiheit. Bremen sollte sich an den drei Leitprinzipien Schleswig-Holsteins orientieren:

  • Digital-by-Design — Gesetze und Verordnungen werden von Anfang an mit digitalen Möglichkeiten konzipiert.
  • Digital-by-Default — Verwaltungsabläufe laufen standardmäßig digital, nicht analog.
  • Digital-first — Die Interaktion zwischen öffentlicher Hand, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen erfolgt vorrangig über digitale Kanäle.

Damit das funktioniert, müssen Basisdienste und vorhandene technische Lösungen — für Identifizierung, Authentifizierung, Bezahlung, Übermittlung — konsequent mitgenutzt statt parallel neu entwickelt werden. Die bremischen Register müssen modernisiert, vernetzt und entdoppelt werden, damit das Once-Only-Prinzip realistisch wird: Daten, die schon da sind, werden nicht zum zweiten und dritten Mal abgefragt. Das Fünf-Klick-Maximal-Prinzip bei digitalen Dienstleistungen ist dabei eine sinnvolle Leitlinie für nutzerfreundliche Verfahren.

Der Antrag fordert den Senat in drei Punkten auf:

  1. Maßnahmenplan zum Digitalcheck binnen eines Jahres vorlegen — mit klaren Vorgaben dazu, wie inhaltliche, technische und prozessuale Digitalisierungshemmnisse vermieden und abgebaut werden, wie Nutzerfreundlichkeit, Barrierefreiheit und Inklusivität sichergestellt werden, wie digitale Innovationen wie KI eingebunden werden und wie regelmäßig evaluiert wird. Erfahrungen aus Bund und anderen Bundesländern werden dafür systematisch ausgewertet.
  2. Task Force bilden — aus Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, um Hemmnisse zu identifizieren, Empfehlungen auszuarbeiten und den Senat zu beraten.
  3. Transparente Berichterstattung — Zwischenbericht nach drei Monaten, ausführlicher Bericht nach sechs Monaten an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung sowie an den Rechtsausschuss.

Bremen hat das Potenzial, mit einem konsequent umgesetzten Digitalcheck zur Vorreiterregion in der digitalen Verwaltungstransformation zu werden — als kleines Land mit kurzen Wegen, einer leistungsfähigen Forschungslandschaft und einer starken digital-affinen Wirtschaft. Was es dafür braucht, ist nicht mehr Strategiepapier. Sondern den klaren Vorsatz: Digitalisierung wird nicht angehängt. Sie wird mitgedacht — von der ersten Zeile eines Gesetzes an.