Cybersicherheit in Bremen: CDU fragt nach Schutz der Eigen- und Beteiligungsbetriebe vor Ransomware-Angriffen

Am 3. Februar 2026 traf ein Ransomware-Angriff den Eigenbetrieb Werkstatt Bremen — und damit auch die Beweismittelstelle der Polizei. Es ist nicht der erste Angriff auf Bremer Einrichtungen. Aber der Senat hat noch immer keine überzeugende Antwort auf die Frage: Wie gut sind unsere Eigenbetriebe geschützt?

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Wie gut sind die Eigen- und Beteiligungsbetriebe im Land Bremen vor Cyberangriffen geschützt?

Der Ransomware-Angriff auf Werkstatt Bremen vom 3. Februar 2026 ist symptomatisch. Bereits ein Jahr zuvor wurden Bremer Behörden Opfer orchestrierter Cyberangriffe. Damals traf es die Kernverwaltung — diesmal einen Eigenbetrieb der Daseinsvorsorge, dessen IT-Ausfall auch die Beweismittelstelle der Polizei lahmlegte.

Die Frage ist nicht ob weitere Angriffe kommen. Die Frage ist, ob Bremen vorbereitet ist.

Gibt es funktionierende Notfall- und Incident-Response-Pläne? Werden sie regelmäßig erprobt? Welche Mindeststandards zur Informationssicherheit — etwa BSI-Grundschutz oder ISO 27001 — sind für die Eigen- und Beteiligungsbetriebe verbindlich vorgeschrieben, und wer kontrolliert deren Einhaltung? Wie ist die Zuständigkeit im Krisenfall geregelt — und wie werden CISO, CIO und Polizei eingebunden?

Diese Große Anfrage stellt acht konkrete Fragen an den Senat — zur Bedrohungslage, zu Notfallplänen, zu technischen Schutzmaßnahmen, zur Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden und zu konkreten Angriffsvorfällen der vergangenen zwei Jahre. Cybersicherheit ist Führungsaufgabe. Der Senat muss zeigen, dass er das ernst nimmt.