Bremer Informationsfreiheitsgesetz: CDU fragt nach Praxis, Bearbeitungszeiten und Transparenz

Das Bremer Informationsfreiheitsgesetz feiert 2026 sein 20-jähriges Bestehen. 2006 trat es mit dem Anspruch an, Transparenz und demokratische Teilhabe zu stärken — jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen zu geben. In der Praxis berichten Antragstellende aber von langen Wartezeiten, pauschalen Ablehnungen und stark geschwärzten Dokumenten.

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Recht auf Information — oder Recht auf lange Wartezeiten? Wie das BremIFG wirklich funktioniert

Das Bremer Informationsfreiheitsgesetz wurde 2006 verabschiedet, um Transparenz und demokratische Teilhabe in Bremen und Bremerhaven zu stärken. Es gibt jeder natürlichen oder juristischen Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen — ohne Begründungspflicht. Es verpflichtet Behörden zugleich dazu, bestimmte Dokumente proaktiv in einem zentralen Informationsregister zu veröffentlichen. So weit der gesetzliche Anspruch.

In der Praxis sieht es oft anders aus. Antragstellende berichten von erheblichen Schwierigkeiten bei der Durchsetzung ihres Rechts: überlange Bearbeitungszeiten, pauschale Ablehnungen, unzureichende Informationsbereitstellung. Anträge werden mit der Begründung verzögert, Dritte müssten beteiligt werden. Dokumente werden so weitgehend geschwärzt, dass kaum lesbarer Inhalt übrig bleibt. Manche Antragsteller werden aufgefordert, ihren Antrag zu begründen — obwohl das Gesetz das gar nicht vorsieht. Wenn das Recht auf Information in der Verwaltungspraxis durch Verzögerung oder Schwärzung leerläuft, wird Transparenz zur Behauptung. Genau deshalb braucht es eine Bestandsaufnahme.

Die 25 Fragen sind in fünf Themenblöcke gegliedert:

  • Allgemeine Zahlen: Wie viele Anträge wurden 2021 bis 2024 gestellt — aufgeschlüsselt nach Jahr und Behörde? Wie viele wurden vollständig, teilweise oder gar nicht bewilligt? Wie oft wurde die Bearbeitungsfrist verlängert? Und wie häufig wurden Antragstellende — entgegen der Gesetzeslage — aufgefordert, ihren Antrag zu begründen?
  • Bearbeitungsdauer und Verzögerungen: Wie lange dauerte die durchschnittliche Bearbeitung in den letzten vier Jahren? Wie oft wurde die gesetzliche Frist von einem bzw. zwei Monaten überschritten? Welche Gründe wurden für Verzögerungen angegeben? Wie häufig diente die Beteiligung Dritter als Begründung? Gibt es Behörden, die im Schnitt besonders lange brauchen?
  • Ablehnungen und juristische Verfahren: Wie viele Anträge wurden seit 2021 jährlich abgelehnt — und mit welchen Begründungen? Wie oft wurde Widerspruch eingelegt, wie oft gerichtlich gestritten? In wie vielen Fällen wurden Dokumente nur geschwärzt herausgegeben — und mit welcher Begründung?
  • Transparenz und digitale Bereitstellung: Wie viele Dokumente wurden seit 2021 proaktiv im zentralen Informationsregister veröffentlicht? Welche Dokumentenkategorien müssen grundsätzlich aktiv bereitgestellt werden? Wie oft wurde das Register aktualisiert, wie viele Dokumente kamen hinzu? Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die digitale Bereitstellung bürgerfreundlicher zu gestalten?
  • Maßnahmen zur Verbesserung: Welche Schritte hat der Senat in den letzten fünf Jahren unternommen, um die Bearbeitung zu beschleunigen? Gibt es behördenspezifische Schulungen und Leitlinien? Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mit IFG-Anträgen befasst? Sieht der Senat Reformbedarf am Gesetz selbst? Wie bewertet er die Kritik an der systematischen Erschwerung? Ist er bereit, unabhängige Stellen stärker in die Überwachung einzubeziehen — etwa durch regelmäßige Evaluation von Bearbeitungszeiten und Ablehnungsgründen?

Informationsfreiheit ist kein Luxusrecht. Sie ist ein Grundpfeiler einer demokratischen Verwaltung, die nicht nur über sich selbst spricht, sondern Rechenschaft ablegt. Ein Gesetz, das auf dem Papier Transparenz verspricht, in der Praxis aber durch Wartezeiten, Schwärzungen und überzogene Mitwirkungspflichten ausgehöhlt wird, verfehlt seinen Zweck. Diese Kleine Anfrage fragt nach Zahlen — und damit nach der ehrlichen Standortbestimmung, ohne die jede Reformdiskussion im Vagen bleibt.