Rechtskräftig verurteilt – und trotzdem frei

Ein Aktenstau mit Folgen

Am 1. März 2026 wird in Walle ein 43-Jähriger niedergeschossen und schwer verletzt. Der Täter ist flüchtig. Für die CDU-Fraktion…

Portrait Simon Zeimke

Simon Zeimke

Mitglied der Bremischen Bürgerschaft

Rechtskräftig verurteilt – und trotzdem frei

Am 1. März 2026 wird in Walle ein 43-Jähriger niedergeschossen und schwer verletzt. Der Täter ist flüchtig. Für die CDU-Fraktion stellt sich in diesem Zusammenhang eine andere Frage: Warum war der Angeschossene überhaupt noch auf freiem Fuß?

Das Landgericht Bremen hatte ihn im Juli 2021 wegen Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung zu acht Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof verwarf seine Revision am 13. März 2024 als offensichtlich unbegründet. Das Urteil war rechtskräftig. Er hätte seine Reststrafe antreten müssen.

Er tat es nicht — bis zwei Tage nach der Schussverletzung. Am 3. März 2026 wurde ihm die Ladung zum Strafantritt zugestellt.

Was ist passiert?

Auf meine Berichtsbitte hin hat das Justizressort die Chronologie offengelegt. Sie ist ernüchternd.

Ende Juni 2024 kehrt die Akte vom BGH nach Bremen zurück. Sie wandert über die Generalstaatsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft zum Landgericht, damit die Rechtskraft förmlich bescheinigt wird — ein notwendiger Schritt vor jeder Vollstreckung. Soweit korrekt.

Dann stoppt der Prozess.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts bescheinigt die Rechtskraft — legt die Akte aber nicht zurück an die Staatsanwaltschaft. Stattdessen geht sie zum Kostenbeamten. Begründung: Die Pflichtverteidiger drängen auf ihre Honorare, der Vergütungsanspruch läuft mit Zinsen. Das Kostenfestsetzungsverfahren hat Priorität.

Und dann der entscheidende Satz aus dem Senatsbericht: „Auch war für die Serviceeinheit in diesem Fall nicht ohne Weiteres ersichtlich, dass noch eine Vollstreckung einer Haftstrafe ausstand.”

Der Fall ist komplex: 176 Verhandlungstage, acht Umzugskartons Aktenmaterial, Streit über Anwaltshonorare, Vorlage beim Hanseatischen Oberlandesgericht, Personalengpässe. Jan Stegemann, Sprecher des Landgerichts, resümiert gegenüber dem Weser-Kurier: „Eine solch lange Bearbeitungsdauer für die Kostenabrechnungen ist ungewöhnlich und sollte so nicht sein.”

Dezember 2025: Die Akte geht zurück an die Staatsanwaltschaft — 18 Monate nach Rückkehr vom BGH. Am 25. Februar 2026 wird die Ladung erstellt. Am 3. März zugestellt. Zwei Tage zu spät.

Die Erklärung des Senats reicht nicht

Das Ressort erklärt die Abläufe sachlich. Ja, die Rechtslage verlangt eine formelle Rechtskraftbescheinigung. Ja, der Fall war außergewöhnlich komplex. Und ja, Kostenfestsetzung hat für Geschäftsstellen systemisch hohe Priorität.

Aber das erklärt nicht, warum in 18 Monaten niemand gefragt hat, wo die Akte steckt. Die Staatsanwaltschaft hat offenbar nicht gemahnt. Das Gericht hat die Vollstreckungsfrage übersehen. Zuständigkeit war vorhanden — Verantwortung hat niemand übernommen.

Auf die Frage, wie viele vergleichbare Fälle es in Bremen aktuell gibt, lautet die Antwort des Senats: Das wird statistisch nicht erfasst. Eine Auswertung sei mit angemessenem Aufwand nicht möglich.

Das ist keine Entwarnung. Das ist eine Wissenslücke.

Ein Systemfehler – kein Einzelfall

Vollstreckung und Kostenfestsetzung laufen mit denselben Akten — aber ohne koordinierten Prozess. Wer für die Kosten zuständig ist, denkt nicht an die Strafe. Wer für die Vollstreckung zuständig ist, hat keine Akte. Ein Monitoring, das erkennt, wenn jemand trotz rechtskräftigen Urteils nicht in Haft ist, existiert nicht.

Der Senat kündigt Abhilfe an: Eskalationsprozesse, Besprechungen zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft, Prozessoptimierungen. Perspektivisch soll die elektronische Akte die Verzögerungen beseitigen.

Das sind die richtigen Schritte. Aber sie kommen spät.

Meine Forderung

„Ein Urteil, das nicht vollstreckt wird, schützt niemanden — und nützt dem Rechtsfrieden gar nichts”, erklärt Simon Zeimke, justizpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. „Das hier ist kein Bürokratiefehler am Rand. Das ist ein Versagen im Kern staatlicher Handlungsfähigkeit.”

Drei Maßnahmen müssen jetzt folgen:

Erstens: Die angekündigten Prozessoptimierungen müssen verbindlich dokumentiert und dem Rechtsausschuss mit Zeitplan vorgelegt werden.

Zweistens: Bremen braucht ein Monitoring nicht vollstreckter Haftstrafen. Wer das Problem nicht zählt, kann es nicht lösen.

Drittens: Die elektronische Akte muss beschleunigt eingeführt werden. Dass Papier per Post das letzte Glied in der Vollstreckungskette ist, ist kein technisches Detail — es ist ein strukturelles Risiko.

Ein funktionierender Rechtsstaat muss seine Urteile vollstrecken können. Nicht irgendwann. Rechtzeitig.

Justiz