Freie Heilfürsorge für den Bremer Justizvollzug: 2023 versprochen, bis heute nicht umgesetzt

Für jedes Projekt findet sich Geld. Nur nicht für den Justizvollzug.

In der JVA Bremen sitzen derzeit 740 Gefangene auf 717 planmäßigen Haftplätzen. 127 Menschen sind zu mehreren in einem Haftraum…

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Simon Zeimke

Mitglied der Bremischen Bürgerschaft

Freie Heilfürsorge für den Bremer Justizvollzug: 2023 versprochen, bis heute nicht umgesetzt

In der JVA Bremen sitzen derzeit 740 Gefangene auf 717 planmäßigen Haftplätzen. 127 Menschen sind zu mehreren in einem Haftraum untergebracht, doppelt so viele wie im Jahr davor. Im Allgemeinen Vollzugsdienst sind 273 von 280 Stellen besetzt. Der Senat räumt in seiner Antwort auf unsere Anfrage „JVA am Limit“ selbst ein, dass die Überbelegung das Konfliktpotenzial unter den Gefangenen erhöht. Beherrschbar bleibe das durch das professionelle Handeln der Bediensteten.

Diese Bediensteten stellt Bremen bei der Gesundheitsversorgung schlechter als ihre Kolleginnen und Kollegen bei Polizei und Berufsfeuerwehr. Dort gehört die freie Heilfürsorge zum Alltag: Der Dienstherr trägt die Krankheitskosten direkt. Im Vollzugsdienst bleibt es bei privater Krankenversicherung plus Beihilfe. Wer nachts, am Wochenende und an Weihnachten Konflikte entschärft und Menschen auf ein Leben ohne Straftaten vorbereitet, hat nicht weniger gesundheitliche Risiken als ein Streifenpolizist.

Deshalb haben wir als CDU-Fraktion im September 2025 beantragt, dass die Beamtinnen und Beamten im Allgemeinen Vollzugsdienst zwischen Heilfürsorge und Beihilfe wählen können. Der Senat soll dafür einen Gesetzentwurf vorlegen und die Finanzierung im Haushalt absichern. Am 24. September 2026 stand der Antrag in der Bürgerschaft zur Debatte.

Heilfürsorge im Justizvollzug Bremen: Das Versprechen der Koalition

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Die Idee ist nicht neu, und sie stammt nicht nur von uns. SPD, Grüne und Linke haben sie 2023 in ihren Koalitionsvertrag geschrieben, in Zeile 6922: „Die Koalition wird die freie Heilfürsorge auch auf das Personal des Justizvollzugs ausdehnen.“ Die SPD-Fraktion hat in ihrer Kleinen Anfrage zum Thema auch selbst begründet, warum. Die psychische Belastung im Vollzugsdienst sei ähnlich wie bei der Polizei „signifikant höher als in der sonstigen Verwaltung“. Der Wunsch nach der Heilfürsorge sei bei den Beschäftigten ausgeprägt, das habe auch der Personalrat deutlich gemacht.

Bei der Problembeschreibung sind wir uns also einig. Die Antwort des Senats fällt trotzdem mager aus, drei Jahre nach Unterzeichnung des Koalitionsvertrags. Er prüft die Einführung. Eine belastbare Kostenrechnung legt er nicht vor. Die Begründung: Das bisherige Fachverfahren könne die Kosten nicht getrennt ausweisen. Im selben Atemzug schreibt der Senat, dass das neue Verfahren genau das ab dem 1. Oktober können soll.

Uns ist dabei die Wahlfreiheit wichtig. Für einen jungen Berufseinsteiger kann die Heilfürsorge die bessere Lösung sein. Eine langjährige Beamtin, die an ihre Familie und ihren Ruhestand denkt, entscheidet sich vielleicht anders. Beides soll möglich sein. Wir wollen niemandem ein Modell vorschreiben, sondern eine zusätzliche Option eröffnen.

Baden-Württemberg, Sachsen und Hamburg zeigen, dass es geht

Andere Länder haben längst gehandelt. In Baden-Württemberg können Vollzugsbeamtinnen und -beamte sich zwischen privater Krankenversicherung mit Beihilfe und freier Heilfürsorge entscheiden, genau wie bei Polizei und Feuerwehr. Sachsen hat die Heilfürsorge für den Vollzugsdienst ebenfalls eingeführt. Hamburg hat nachgezogen: Der dortige Senat hat die Heilfürsorge für den Justizvollzug beschlossen, geplant zum 1. April 2026. Justizsenatorin Anna Gallina sprach von einem „langjährigen Wunsch der Bediensteten im Justizvollzug“. Auch im niedersächsischen Landtag liegen Anträge dazu auf dem Tisch.

Und Bremen? Erfahrungen aus Baden-Württemberg und Sachsen liegen dem Senat nach eigener Aussage nicht vor. Zwei Bundesländer machen vor, wie es funktioniert, und niemand im Ressort hat nachgefragt. Dafür hätten wahrscheinlich zwei Telefonate gereicht.

Eine Frage der Prioritäten, nicht des Haushalts

In der Debatte haben die Rednerinnen und Redner der Koalition mehrfach betont, wie richtig das Anliegen sei. Dann kam das Argument Haushalt. Dabei reden wir hier über ein paar hunderttausend Euro im Jahr. Für jedes Lieblingsprojekt findet der Senat irgendwo im Haushalt noch Geld. Für die Menschen, die in der JVA jeden Tag den Kopf hinhalten, offenbar nicht.

Genau da liegt für mich der eigentliche Punkt: Wertschätzung zeigt sich nicht in Dankesreden, sondern daran, was ein Dienstherr für seine Beschäftigten tut. Der Justizvollzug konkurriert um Nachwuchs mit Polizei, Feuerwehr und mit den Nachbarländern. Wer dort anfängt, vergleicht. Und im Vergleich mit Hamburg oder Baden-Württemberg zieht Bremen gerade den Kürzeren. Die Heilfürsorge löst nicht jedes Personalproblem. Deshalb haben wir auch dem Antrag der FDP zugestimmt, der Zulagen, Entwicklungsmöglichkeiten, Quereinstieg und Ausbildung in den Blick nimmt. Aber sie ist ein konkreter Baustein, den die Koalition selbst versprochen hat.

Ab dem 1. Oktober kann das neue Fachverfahren die Kosten ausweisen. Damit fällt die letzte Ausrede weg. Legt der Senat danach immer noch keinen Gesetzentwurf vor, fehlt es nicht am Geld und nicht an Zahlen. Dann fehlt es am Willen, ein eigenes Versprechen einzulösen.

24. September 2026