Wie lange warten Menschen in Bremen auf ihr Recht – und reicht das Personal in der Justiz dafür?
Die Frage ist nicht neu. 2022 hat die CDU-Fraktion schon einmal nach der Lage der Bremer Justiz gefragt. Die Antwort des Senats war deutlich: Bei den Amtsgerichten stieg die Zahl der Altverfahren in Strafsachen von 216 im Jahr 2017 auf 491 im Jahr 2021. Ein erstinstanzliches Strafverfahren am Landgericht dauerte 2021 im Schnitt 14,2 Monate, 2017 waren es noch 7,3. In den Serviceeinheiten, ohne die keine Akte bewegt wird, erreichte Bremen den Personalbedarf nach dem bundeseinheitlichen Berechnungssystem PEBB§Y nicht. Das schrieb der Senat selbst.
Besser geworden ist es seitdem nicht. Auf meine Anfrage in der Fragestunde im März 2026 hat der Senat die Bestände der Staatsanwaltschaft offengelegt: 10.241 offene Verfahren Ende 2021, 19.501 Ende 2025, Jahr für Jahr mehr. Zusätzliches Personal sei von steigenden Eingängen aufgezehrt worden. Der Senat verweist auf zwölf bewilligte Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, weitere zehn sowie sechs Servicestellen sollten über die Haushaltsberatungen hinzukommen. Gleichzeitig fehlt der Platz. Nach Angaben der Neuen Richter*innenvereinigung fehlen allein beim Amtsgericht und der Staatsanwaltschaft Bremen nach den Zahlen für 2024 unter anderem 30 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und 69 Geschäftsstellenkräfte, und für sie gäbe es derzeit nicht einmal Arbeitsplätze. Große Strafprozesse weichen in den „Sielhof“ aus, einen umgenutzten Baumarkt in Kattenturm.
Einzelne Zahlen zu einzelnen Behörden helfen nur begrenzt. Deshalb fragen wir den Senat jetzt mit 46 Fragen nach dem Gesamtbild, und zwar so, dass sich die Zahlen mit 2022 vergleichen lassen. Es geht um echte Vollzeitäquivalente statt bloßer Köpfe, um den Deckungsgrad nach PEBB§Y in jedem Bereich, um Stellen, die seit mehr als einem Jahr unbesetzt sind, und um die Frage, wie viele Beschäftigte bis 2033 in den Ruhestand gehen. Wir wollen wissen, wie viele Verfahren seit mehr als zwei, drei oder fünf Jahren laufen, wie viele Strafverfahren wegen überlanger Dauer eingestellt oder mit einem Abschlag bei der Strafe beendet werden mussten und wie oft das Land Entschädigung für zu lange Prozesse gezahlt hat. Dazu kommen Grundbuchamt, Vollstreckungsgericht, Gerichtsvollzieher, die Haftplätze in der JVA und die Raumsituation.
Wer eine Wohnung kauft, wartet auf das Grundbuchamt. Wer Opfer einer Gewalttat wurde, wartet auf den Prozess. Wer ein Urteil in der Hand hat, wartet auf den Gerichtsvollzieher. Jeder Monat Wartezeit kostet Vertrauen in den Rechtsstaat, und dieses Vertrauen holt kein Haushaltstitel im Nachhinein zurück. 2022 hat sich der Senat vorgenommen, den Servicebereich schrittweise auszubauen. Jetzt muss er zeigen, wie weit er damit gekommen ist.