Cybermobbing bekämpfen: CDU fordert eigenen Straftatbestand, mehr Prävention und stärkere Online-Wache

61 Prozent der Jugendlichen in Deutschland haben laut Barmer Sinus-Studie bereits Erfahrungen mit Cybermobbing gemacht. Zwei Drittel der Lehrkräfte an weiterführenden Schulen kennen konkrete Fälle an ihrer Einrichtung. Auch in Bremen ist die Problematik in Schulen und Jugendeinrichtungen längst angekommen. Die geltende Gesetzeslage reicht nicht aus, um Täter konsequent zu verfolgen und Betroffene wirksam zu schützen.

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Kein Kavaliersdelikt: Warum Cybermobbing einen eigenen Straftatbestand braucht

Cybermobbing ist eine ernsthafte Bedrohung für die körperliche und seelische Gesundheit vieler Menschen. Anonymität, Reichweite und die ständige Verfügbarkeit digitaler Plattformen machen Angriffe besonders perfide — Betroffenen fehlt der sichere Rückzugsraum, den es früher nach Schulschluss noch gab. Die Folgen reichen von Angstzuständen und Depressionen bis zu Suizidgedanken. Junge Menschen sind besonders betroffen, doch auch Erwachsene werden zunehmend zu Opfern. Studien wie die Barmer Sinus-Studie machen den Befund unmissverständlich: Cybermobbing ist kein Randphänomen mehr, sondern Realität an Bremens Schulen und Jugendeinrichtungen.

Die geltende Rechtslage bildet diese Realität nicht ausreichend ab. Verfügbare Tatbestände wie Beleidigung, Nachstellung oder Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs greifen nur in Teilbereichen — und werden dem digitalen Charakter und der dauerhaften Wirkung systematischer Online-Angriffe oft nicht gerecht. Cybermobbing ist kein Kavaliersdelikt. Der Staat hat die Pflicht, seine Bürgerinnen und Bürger auch im digitalen Raum zu schützen.

Der Antrag fordert den Senat in sieben Punkten auf:

  1. Eigener Straftatbestand: Sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, Cybermobbing als eigenständigen Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufzunehmen — mit Freiheits- oder Geldstrafe für diejenigen, die das Leben einer Person über einen längeren Zeitraum durch Telekommunikation oder Computersysteme unzumutbar beeinträchtigen, ihre Würde verletzen oder Bilder bzw. Tatsachen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich ohne Zustimmung verbreiten.
  2. Aufklärungskampagnen: Gezielte Kampagnen zu psychischen Auswirkungen und Mechanismen von Cybermobbing — mit Schulen und Jugendeinrichtungen als zentralen Partnern.
  3. Bildung und Medienkompetenz: Cybermobbing, digitale Selbstverteidigung und Medienkompetenz stärker im Schulunterricht verankern — für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern.
  4. Beratung und Unterstützung: Bestehende bremische Institutionen und Initiativen, die Prävention und Opferberatung leisten, stärken — flächendeckend und niedrigschwellig.
  5. Rechte und Hilfe sichtbar machen: In Zusammenarbeit mit Bundesministerien sicherstellen, dass Betroffene ihre Rechte kennen und Unterstützungsangebote wie hilfe-info.de gezielt erreichen.
  6. Online-Wache ausbauen: Die Online-Wache im Land Bremen zur zentralen Meldeplattform für Cybermobbing weiterentwickeln — mit intuitiverer Navigation, anonymer Meldefunktion und schneller Hilfe. Begleitet von gezielter Öffentlichkeitsarbeit, damit die Online-Wache als vertrauenswürdige Anlaufstelle bekannt wird.
  7. Forschung im Land Bremen: Interdisziplinäre Forschung an bremischen Hochschulen zu wirksamen Präventionskonzepten und Interventionsstrategien fördern.

Wer Sicherheit ernst nimmt, denkt sie auch digital. Cybermobbing wirksam zu bekämpfen heißt: präventiv aufklären, Betroffene niedrigschwellig erreichen, Strafverfolgung schärfen — und dabei klar machen, dass digitale Gewalt genauso ernst genommen wird wie analoge.