Glücksspiel durch die Hintertür: Wie Lootboxen Kinder und Jugendliche treffen
Die Computer- und Videospielbranche ist auch in Bremen ein wirtschaftsstarker, kreativer Standort mit hochwertigen Arbeitsplätzen. Fast die Hälfte ihrer Umsätze stammt aus In-Game-Käufen — ohne diese funktioniert das Geschäftsmodell vieler Free-to-Play-Titel schlicht nicht. Doch ein Teil dieser Käufe ist hochproblematisch: Lootboxen, also kostenpflichtige virtuelle Beuteboxen, deren Inhalt zufällig und vom Spieler nicht beeinflussbar ist. Wer kauft, weiß nicht, was er bekommt — das ist Glücksspielmechanik, eingebaut in Spiele, die Minderjährige täglich nutzen.
Studien zeigen: Spielsucht bei Jugendlichen ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Lootboxen verstärken diese Entwicklung — sie machen Spielen zur Kostenfalle und können Abhängigkeiten verursachen oder vertiefen. Der Bund hat das Jugendschutzgesetz 2021 novelliert und die USK hat zum 1. Januar 2023 neue Leitkriterien eingeführt, die Interaktionsrisiken wie Lootboxen bei der Alterskennzeichnung berücksichtigen. § 24a JuSchG verpflichtet Anbieter zu strukturellen Vorsorgemaßnahmen. Das ist ein wichtiger erster Schritt — aber er reicht nicht. Definition, Einführung und Überwachung der Schutzmechanismen dürfen nicht allein der Selbstkontrolle der Branche überlassen bleiben.
Wir wollen kein Verbot. Wir wollen klare Regeln. Konkret fordert dieser Dringlichkeitsantrag den Senat auf, sich auf Bundesebene unter anderem für folgende Standards einzusetzen:
- Registrierungspflicht mit vollem Namen, Geburtsdatum und Wohnort — ohne Registrierung kein Kauf.
- Monatliches Einzahllimit, das nur einmalig erhöht, aber jederzeit gesenkt werden kann.
- Klarer Pflichthinweis auf Suchtrisiken und Beratungsangebote bei Registrierung und Bezahlvorgang — angesiedelt bei der BZgA, finanziert durch die Branche.
- Transparenz in Euro und Cent: Guthaben sichtbar im Spielerkonto, Anzeige der Käufe der letzten 30 Tage, Hinweis auf Wahrscheinlichkeiten der Items vor dem Kauf.
- Zwei-Faktor-Authentifizierung für Zahlungen über ein Redirect-Verfahren.
- Schutz der Kleinsten: Keine Lootboxen für Spielende unter zehn Jahren — auch nicht kostenlos.
- Keine Pay-to-Win-Mechanik: Lootboxen dürfen nicht als spielfortschrittsnotwendig dargestellt werden, ihr Kauf muss standardmäßig deaktiviert sein.
- Werbeverbot für Lootboxen gegenüber Minderjährigen.
Zusätzlich braucht es bessere Forschung in Zusammenarbeit mit bremischen Forschungseinrichtungen und der Fachstelle Glücksspielsucht im Land Bremen — und diese Fachstelle muss personell wie materiell so aufgestellt werden, dass sie ihre Beratungs-, Aufklärungs- und Forschungsarbeit ausweiten kann. Der Antrag bittet zudem den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung gemeinsam mit den Deputationen für Inneres und für Gesundheit um eine Expertenanhörung zum Schutz vor Suchtgefahren durch Lootboxen.
Computerspiele sind Kulturgut, Wirtschaftsfaktor und Freizeitvergnügen. Damit das so bleibt, muss der Staat dort Grenzen ziehen, wo Geschäftsmodelle gezielt Suchtmechanismen ausnutzen — gerade bei den Jüngsten.