Heilfürsorge für den Bremer Justizvollzug
orderung an den Senat, einen Gesetzentwurf zur Einführung der freien Heilfürsorge für Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdienstes im Land Bremen vorzulegen.
DownloadBedienstete im Justizvollzug schützen den Rechtsstaat — täglich, unter steigender Belastung, mit erhöhtem Risiko für Übergriffe. Polizei und Feuerwehr haben freie Heilfürsorge. Der Justizvollzug in Bremen nicht. Das ist nicht fair. Und es ist ein Problem für die Personalgewinnung.
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Wer im Bremer Justizvollzug arbeitet, trägt Verantwortung für die sichere Unterbringung und Resozialisierung von Gefangenen — darunter zunehmend psychisch auffällige Insassen. Die Belastung ist hoch, die Personaldecke dünn, das Risiko für Übergriffe real.
Trotzdem haben die Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes in Bremen bislang keinen Anspruch auf freie Heilfürsorge — anders als Polizei- oder Feuerwehrbeamte. Das ist eine Ungleichbehandlung, die schwer zu rechtfertigen ist. Wenn es schon nicht gelingt, Bedienstete umfassend vor Gewalt zu schützen, muss wenigstens eine angemessene Für- und Nachsorge durch den Dienstherrn gewährleistet sein.
Baden-Württemberg und Sachsen haben bereits die Wahlmöglichkeit zwischen Heilfürsorge und Beihilfe eingeführt. Bremen steht hier hinten an — obwohl der Bewerbermarkt für den Vollzugsdienst ohnehin angespannt ist.
Dieser CDU-Antrag fordert den Senat auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes die Wahl zwischen Heilfürsorge und Beihilfe ermöglicht — finanziert und verankert im Doppelhaushalt 2026/2027. Ein überschaubarer Schritt mit klarer Wirkung: mehr Wertschätzung, mehr Attraktivität, mehr Personal.