Straftat: Cybermobbing

Jeder 5. Schüler, jede 5. Schülerin ist aktuell von Cybermobbing betroffen. Unter Cybermobbing versteht man verschiedene Formen der Belästigung, Nötigung oder Diffamierung anderer Menschen unter Zuhilfenahme elektronischer Kommunikationsmittel

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Dies hat psychische und körperliche Folgen für die Betroffenen. Wir setzen uns für eine bundesweite Gesetzesänderung ein, nach der Cybermobbing zum eigenen Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufgenommen wird. Darauffolgend steht Bremen in der Verantwortung, Ressourcen bei Polizei und Justiz zur Verfügung zu stellen, um eine Strafverfolgung zu sichern.

"Straftat: Cybermobbing" in Kürze

  • Cybermobbing als Straftat ins Strafgesetzbuch

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