Wir werden den Anteil erneuerbarer Energieträger in den Bereichen Strom, Wärme und Kälte in den kommenden Jahren deutlich erhöhen und verfügbare Potenziale schnellstmöglich erschließen, um die Klimaziele im Energiesektor zu erreichen und die Energiewende in den anderen Bereichen voranzutreiben. Wir wollen außerdem weitere Potenziale in den Bereichen Energieeffizienz und Energiesparen erschließen.
Im Bereich Windenergieerzeugung streben wir die Erhöhung der installierten Leistung um 50 Prozent bis zum Jahr 2030 auf etwa 300 Megawatt (MW) an. Im Bereich Solarenergie werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht einmal fünf Prozent des verfügbaren technischen Potenzials im Land Bremen genutzt. Dies wollen wir ändern und haben uns zum Ziel gesetzt, die jetzige Leistung der Solarenergie bis zum Jahr 2030 auf rund 500 MW zu verzehnfachen und langfristig auf 1000 MW zu verzwanzigfachen. Bis 2027 wollen wir das Ziel von etwa 300 MW erreichen. Wir wollen, dass auf jedes geeignete Dach eine Photovoltaik-Anlage kommt! Auch bei der Wärmeversorgung im Land Bremen wollen wir die Dekarbonisierung bis spätestens 2040 erreichen.
Die öffentliche Hand hat dabei eine Vorbildfunktion, der Bremen bislang in keiner Weise nachgekommen ist. So wurden zwischen 2016 und 2020 nur vier PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden in Bremen installiert. In der Regel haben diese Gebäude weitläufige Dachflächen wie z.B. bei Schulen, zudem kommen noch die stadteigenen Gesellschaften hinzu. Schnellstmöglich muss ein entsprechendes Konzept erstellt werden, das eine Dachbegrünung und/oder eine Ausstattung mit Photovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung für den Eigenverbrauch mit entsprechenden Speicherkapazitäten von Bestandsgebäuden der öffentlichen Hand vorsieht. Diesem Konzept ist eine Prioritätenliste für potenzielle Objekte beizufügen. Bei allen zukünftigen Bebauungsplänen, bei denen die GEWOBA, die BREBAU und die STÄWOG direkt oder indirekt involviert sind, werden wir dafür sorgen, dass Dachbegrünungen und/oder Photovoltaik-Anlagen realisiert werden.
Bei der Verfolgung dieser Ziele werden wir darauf achten, dass die Energiewende in Bremen und Bremerhaven bezahlbar und sozialverträglich bleibt, die Versorgungssicherheit garantiert und die Beschäftigungspotenziale in nachhaltigen Wirtschaftszweigen im Land Bremen aktiv gefördert wird. Daher wollen wir private Haushalte mit Förderkonzepten nach dem Vorbild der Stadt Freiburg unterstützen: Eine Förderung für Solaranlagen, die das Dach voll belegen, wird die vollständige Ausnutzung der bestehenden Potenziale ermöglichen. Eine Bezuschussung von PV-Balkonmodulen wird insbesondere privaten Mietern sowie den Kleingärtnern helfen, ihren Geldbeutel zu schonen und zur Energiewende persönlich beizutragen. Wir werden uns außerdem für die Einrichtung eines entsprechenden Förderprogramms für Solarstromspeicher auf Landesebene einsetzen. Bei der Förderung wollen wir ein besonderes Augenmerk auf die soziale Komponente der Energiewende richten und nachweislich einkommensschwache Haushalte mit einer erhöhten Bezuschussung unterstützen. Außerdem werden wir die Förderung für die Dachvollbelegung mit einer umfassenden Beratung der Haushalte zu baurechtlichen Aspekten verbinden und uns für die Vereinfachung und eine höhere Verbraucherfreundlichkeit der Genehmigungsprozesse für PV-Balkonmodule und PV-Anlagen beim zuständigen Netzbetreiber einsetzen. Der Zugang zu Balkonsolaranlagen muss zudem erheblich erleichtert werden.
Wir stehen hinter der dezentralen Energiewende und wollen, dass auch Mieterinnen daran teilhaben können. Deshalb werden wir uns dafür einsetzen, dass öffentliche Wohnungsbaugesellschaften in Bremen und Bremerhaven ihre Dächer schnellstmöglich mit Mieterstromanlagen ausstatten. Dafür werden wir uns für die Verbesserung gesetzlicher Regelungen auf Bundesebene stark machen. Außerdem werden wir Gespräche mit der Verbraucherzentrale Bremen sowie weiteren Beratungsanbietern im Bereich der erneuerbaren Energien mit dem Ziel aufnehmen, gezielte Beratungsangebote für Vermieter sowie Mieter schaffen, die Interesse an der Installation einer Mieterstromanlage haben.
Hierzu muss die Politik auch eine Antwort auf die Vereinbarkeit von Solaranlagen und Denkmalschutz liefern. Dies sollte ermöglicht werden, sofern keine Belange von besonderer Bedeutung entgegenstehen. Bei vielen Gebäuden, wie z.B. bei Alt-Bremer-Häusern wäre diese Vereinbarkeit ohne sichtbare Beeinträchtigung möglich, dies wollen wir ermöglichen und dabei Modelle in den anderen Bundesländern berücksichtigen.
Die Potenziale der Windenergie On- und Offshore wollen wir nutzen. Auch Flächen, z.B. entlang der A27, für den Windausbau sind noch vorhanden. Das Repowering von bestehenden Windanlagen muss ebenfalls stärker vorangetrieben werden. Die Stromnetzinfrastruktur muss dabei immer mitgedacht werden. Wir wollen in diesem Zusammenhang eine genossenschaftliche Teilhabe an Projekten fördern. Beim Ausbau der Windenergie an Land sehen wir außerdem in den Gewerbegebieten Potenziale.
In neuen Quartieren, die entstehen, sollen auch eine dezentrale Energiegewinnung und Wärmeversorgung eine zunehmende Rolle einnehmen, sofern dies möglich und sinnvoll erscheint. Gemeint sind damit z.B. Großwärmepumpen für mehrere Gebäude oder auch größere PV-Anlagen über mehrere Gebäude oder Parkplätze hinweg. Aber auch die kommunale Wärmeplanung muss vorangebracht werden, um Potenziale zu ermitteln, um so vor allem Sektoren zu koppeln und ungenutzte Energie in einen Kreislauf zu bringen. Zudem soll diese Wärmeplanung die kostengünstigsten und effektivsten erneuerbaren Wärmeversorgungsoptionen – dezentral oder über ein Wärmenetz – für einzelne Straßen, Quartiere und Stadtteile aufzeigen und damit als Grundlage für eine verbindliche politische Entscheidung dienen.
Wir brauchen ambitionierte, aber machbare energetische Standards, damit wir die Klimaschutzziele für das Land Bremen tatsächlich erreichen können. Dabei müssen wir, insbesondere für öffentliche Gebäude und bei kommunalen Wohnungsbaugesellschaften wie der GEWOBA, der BREBAU und der STÄWOG über gesetzliche Mindestanforderungen hinausgehen. Hierzu wollen wir einen Sanierungsfahrplan erstellen. Dafür sollen diese ihre Neubauten nach Möglichkeit vorrangig als Plusenergiegebäude errichten: Für die Gebäudehülle beheizter Neubauten ist mindestens ein KfW-Effizienzhaus Standard 40 anzuwenden. Bauen muss insgesamt nachhaltig werden. Deshalb wollen wir den sogenannten „Bremer Standard“ so weiterentwickeln, dass Klimaschutz und bezahlbarer, sozialgerechter Wohnbau besser miteinander vereinbar sind. Auch im privaten Bereich brauchen wir bei Gebäuden im Bestand eine nachhaltige Sanierung. Hierzu müssen wir Anreize setzen, damit die einzelnen Immobilienbesitzer ihre Immobilien nach und nach entsprechend sanieren, ohne überfordert zu werden. Dazu reicht es nicht, dass nur in Bremen ein Klimabauzentrum entsteht, wir wollen ein solches auch in Bremerhaven errichten.In diesem Zusammenhang muss die Bürokratie abgebaut werden, die viele Projekte oder Ambitionen hemmt. Zudem sollte auf technisch nicht erforderliche Vorschriften verzichtet werden. Dabei wollen wir auch dafür sorgen, dass das Wohnungseigentümergesetz den Ausbau erneuerbarer Energien nicht aus sachfremden Gründen verhindern kann.