Die historisch gewachsene, komplizierte Hoheits-, Eigentums-, Finanzierungs- und Verantwortungsstruktur ist nicht mehr zeitgemäß. Aus den gleichen Erwägungen werden wir eine Verschmelzung des Hansestadt Bremischen Hafenamts (Port Authority) auf die Hafenmanagementgesellschaft bremenports prüfen und damit eine Struktur schaffen, wie sie in den meisten Hafenstandorten üblich ist.
Für die Angelegenheiten der Häfen und damit auch deren Finanzierung sind nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes die Länder zuständig. Deswegen wollen wir in Verhandlungen im Rahmen der nationalen Hafenstrategie erreichen, dass der Bund den der Höhe nach seit 2005 unveränderten Finanzausgleich für Seehäfen wieder auf das bis zum Jahr 2004 geltende Niveau anhebt und zukünftig dynamisiert. Zudem bietet die nationale Hafenstrategie die Chance, aber auch die Notwendigkeit, die Hafenpolitiken der Küstenländer im Sinne einer effizienten Aufgabenerfüllung im Rahmen der unterschiedlichen Profile stärker aufeinander abzustimmen und zu koordinieren. Dies betrifft u.a. den Erhalt und Ausbau der hafenbezogenen Infrastruktur, den Ausbau der Seehäfen zu Drehscheiben für die Energiewende, die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen, die Digitalisierung, die Fachkräftesicherung durch Aus- und Weiterbildung sowie das gemeinsame Marketing.