Genehmigte Komplexleistungen müssen dann auch tatsächlich erbracht werden. Spitze in der Inklusion zu sein lässt aber noch keine Rückschlüsse auf die Ausstattung und Qualität der inklusive Beschulung zu. Wir wissen, dass es sowohl bei der personellen als auch bei der infrastrukturellen Ausstattung offenkundigen Nachholbedarf gibt, dem wir uns offensiv im Sinne des inklusiven Schulgedankens und zum Wohle aller Schülerinnen und Schüler stellen werden. Die Absicherung des Bestands der Spezialförderzentren mit den Schwerpunkten „Sehen”, „Hören” sowie „körperliche und motorische Entwicklung”, bei gleichzeitigem Bekenntnis zur inklusiven Beschulung, stellt für uns kein Widerspruch dar, sondern ist Ausdruck unseres unideologischen und pragmatischen Umgangs mit dem Thema. Dabei verlieren wir nicht die Herausforderungen aus den Augen, die mit der Regelbeschulung der Kinder mit sozial-emotionalem Förderbedarf bestehen. Da wir uns zudem über den akuten Mangel an Schulassistenzen bewusst sind, werden wir gemeinsam mit den zugehörigen Trägern nach Wegen suchen, um das Berufsbild attraktiver zu gestalten. Kein Kind darf aufgrund einer fehlenden Assistenz am Besuch der Schule gehindert werden! Die Identifizierung und gezielte Förderung besonders begabter und leistungsstarker Schülerinnen und Schüler stellt in unserem Verständnis ebenso einen wichtigen Bestandteil einer inklusiven Schule dar, den wir keinesfalls vernachlässigen werden. Als CDU Bremen werden wir:
- eine schnellere Vernetzung und Abarbeitung der Rechtsansprüche von Kindern mit Förderbedarf bei Erst- und Weiterbewilligung durch ausreichende Kapazitäten in allen Beteiligten Stellen bei Gesundheit, Soziales und Bildung und eine verbindliche und schnellere Bearbeitung sicherstellen,
- an der Umsetzung einer datenschutzkonformen Lösung für die Kita-online-Anmeldung arbeiten, so dass schon bei der Anmeldung Kinder mit bestehendem Förderbedarf dieses mitteilen können, damit die Hilfe bei Kitabeginn zur Verfügung gestellt werden kann.