Tag Archives: Zensur

Volker Pispers zu Zensursula

23 Jun

Volker Pispers zu Zensursula

412471115 877f5f24af t Einfach großartig!

In altbekannter Manier nimmt sich Volker Pispers dem Thema Netzsperren an. Natürlich kommt Ursula von der Leyen und ihre Politik nicht sonderlich gut dabei weg – wen wunderts?

Viel mehr braucht man gar nicht dazu sagen.

 

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[Via Ruhrbarone]

cc  photo credit: dr.jazz

Artikel 5 Grundgesetz

19 Jun

Artikel 5 Grundgesetz

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(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

 

cc  photo credit: Michel Balzer

Grundgesetz lesen! Löschen statt sperren!

9 Jun

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896708157 ab06db8009 m Grundgesetz lesen! Das war ein bundesweiter Flashmob am 23. Mai 2009 – zum 60. Jahrestag des Grundgesetzes!

Wenn man in diesem Land lebt, sollte man sich durchaus mal das Grundgesetz zur Hand nehmen und darin blättern. Denn es ist die Grundlage unseres Staates. Was darin steht, gilt für alle Bürger! Übrigens auch für Politiker.

Für Politiker sollte das Grundgesetz eigentlich ein ständiger Begleiter sein, sie sollten es kennen wie ihre Westentasche. Leider erleben wir immer öfter, dass Haarscharf an den Grenzen des Grundgesetzes gearbeitet wird. Auf welcher Seite der Grenze, das entscheidet dann das Bundesverfassungsgericht.

Doch derzeit wird versucht eine sogenannte Netzsperre gegen Kinderpornografie zu installieren. Wir haben uns ja fast schon daran gewöhnt, dass wir alle potentielle Terroristen sind. Aber nun sollen wir, die das Internet nutzen (also eigentlich alle) auch noch potentielle Pädophile sein? Was für ein Humbug. 

Hier wird ein Zensurinstrument installiert. Zwar unter dem Deckmantel des Schutzes von wehrlosen Kindern, aber wird wirklich nur ein einziges Kind durch diese Sperren und Stoppseiten vor sexuellem Mißbrauch geschützt?

Unterstellen wir Ursula von der Leyen, dass sie wirklich die Kinder im Blick hat. Das ist ehrenhaft und hat Respekt verdient. Doch will sie eine Zensurinfrastruktur etablieren. Was in Zukunft mit dieser Infrastruktur geschieht, das kann keiner sagen. Jetzt haben wir eine große Koalition, aber was ist wenn die SED, die mal  PDS hieß und sich heute Die Linke nennt, an die Macht kommt? Von freier Presse kann in der DDR keine Rede gewesen sein!

Doch nicht wegen solchen Überlegungen hat sich massiver Protest gegen die Pläne der Bundesregierung entwickelt. Der Protest ist deshalb zustande gekommen, weil Stoppseiten das falsche Instrument sind. Fakt ist: Kinderpornographie ist in Deutschland verboten, wie übrigens auch in nahezu allen anderen Ländern der Welt!

Wir, die wir uns gegen die Pläne stellen, wollen keine Kinderpornos im WWW! Wir wollen, dass diese widerlichen Bilder und Videos aus dem Internet verschwinden und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden!

Wir fordern deshalb: Löschen statt sperren!

Im Grundgesetz steht in Artikel 5 ganz klar: Eine Zensur findet nicht statt. Es ist eines der unveränderlichen Grundrechte, die im Grundgesetz festgeschrieben sind! Doch, was ist in Zukunft? Heute Kinderpornos, morgen kommt die Musikindustrie und dann? Dann werden vielleicht kritische Internetseiten gesperrt oder unliebsame politische Blogs. Wenn die Zensurinfrasturktur erstmal eingeführt ist – dann wird man sie auch nicht wieder abschaffen können.

Es geht um deine, um unsere Grundrechte!

Jetzt ist unsere Chance zu zeigen, dass wir nicht so Politikverdrossen sind, wie immer behauptet wird. Jetzt ist die Chance Zensurinfrasturktur in Deutschland zu verhindern!

Aus diesem Grund möchte ich nochmal auf die E-Petition ”Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten” hinweisen und alle dazu aufrufen, diese mitzuzeichnen! Es sind zwar schon die erforderlichen 50.000 Mitzeichner dabei, aber je mehr, desto besser! Also: Mitzeichnen und Flagge zeigen für unsere Grundrechte!

Und weil “Grundgesetz lesen” so wichtig ist, hier noch ein Video vom Flashmob aus Berlin:

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cc photo credit: Michel Balzer

Ich hatte einen C64 – nun gehöre ich zu einer Generation

3 Jun

Ich hatte einen C64 – nun gehöre ich zu einer Generation

697528181 c505d32701 m Ja, ich hatte auch einen C64 – ich fand ihn toll! Wir Kinder haben zwar trotzdem viel draußen gespielt, sind durch die Gärten gebutschert – aber manchmal haben wir in unserem Keller vor dem C64 gesessen und haben gespielt. Olympic Summer Games (das Spielprinzip hat sich bis heute nicht geändert), Donkey Kong und und und. Aber nun zum eigentlichen Thema.

Ich gehöre zu einer Generation, der Generation C64. Zumindest hat Christian Stöcker von SPON diese Generation ausgemacht. Und er hat recht! Stöcker macht diese Einteilung an der Diskussion um die Netzsperre von Ursula von der  Leyen fest. Ein Kulturkampf, ein echter Generationenkonflikt.

Die Generation C64, die erste Generation für die Internet, Computer, Computerspiele zum Alltag gehörten, begehrt gegen die politische Klasse auf. Nämlich die  Generation, für die Internet, Computer, etc was irgendwie “fremdes”  sind. Sie sind nicht damit aufgewachsen und stolz darauf, wenn sie ohne Hilfe eine SMS verschicken können.

In seinem Blog schreibt mein grüner Freund Henning dazu sehr treffend:

“Sie können zum Teil nicht mal etwas dafür. Bei ihnen gab es eben nicht schon vor dem 16. Geburtstag Internetzugang zu Hause.

Aber dass bei Gesetzen, die sich um diese fremde Welt drehen, dann quasi gesetzlich Amok gelaufen wird, dass mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird oder auch einfach nur Unsinn beschlossen wird, das kann man dennoch ankreiden.”

Und das mag viele in Berlin sicherlich verwundern. “Politikverdrossenheit” wurde ja immer der jungen Generation vorgeworfen. Die Null-Bock-Einstellung kritisiert. Doch jetzt – plötzlich – werden die 15 bis 35 jährigen politisch aktiv, sie kreiden Fehler an! Sie wehren sich, wenn jemand über sie bestimmen will und nicht mit ihnen spricht! Die Politik in Berlin ist erschrocken. Grade bei dem Thema Sperrung von Kinderpornografie begehrt das – meist junge – Wahlvolk auf und unterzeichnet tausendfach eine Petition gegen dieses Vorhaben. Dabei wollten die Befürworter der Sperre doch als weiße Ritter in den Wahlkampf ziehen, jene die großes Leid aus der digitalen Welt gefegt haben.

Doch die digitale Generation hat erkannt, dass nichts weg, sondern nur unter den “Stopp”-Teppich gefegt werden soll. Doch das ist nur ein Schauplatz dieses Konflikts. Neben den Netzsperren tritt dieser auch bei der Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchungen und bei Computerspielverboten zutage. 

Und diese Generation schnackt nicht nur dumm daher – nein sie begründet ihr aufbegehren. Und das durchaus mit traditionellen Mitteln: sie verweisen auf das Grundgesetz! Denn das gerät in Gefahr mit all diesen Vorhaben und  Eingriffen in die Bürgerrechte. Und die Generation C64 nutzt die digitalen Techniken, die Möglichkeiten die sie hat sehr effizient. Effizienter als große, träge Parteiapparate und “Internetausdrucker”.

“Die vermeintlich Verblödeten, Verrohten, Dumm-gesurften sind mehrheitlich noch nicht in einem Alter, in dem sie gesellschaftliche Führungspositionen besetzen könnten. Deshalb wird gern und viel über ihre Köpfe hinweg geredet. Aber sie haben ganz neue Werkzeuge zur Verfügung, um sich zur Wehr zu setzen.”

Teilweise bekommt diese junge Generation Schützenhilfe von alten Bürgerrechtlern, auch von Parteien – wie z.B. den Grünen oder auch der FDP. Die Parteiunterstützung würde ich aber dennoch eher kritisch sehen, die könnte auch der Konstellation “Koalition versus Opposition” und dem bevorstehenden Wahlkampf geschuldet sein.

Christian Stöcker analysiert diesen Generationenkonflikt jedenfalls sehr detailliert und zieht sehr gute Schlüsse. Er gibt noch weitere Beispiele, wie z.B. man solle sich mal vorstellen das BKA müsse jedes Druckerzeugnis erst freigeben, als oberste Zensurbehörde…

Die Politik ist überrascht und konsterniert, dabei sollte sie sich doch freuen über das (neuentdeckte?) politische Engagement, der als politikverdrossen verschrienen Generartion. Passend der Abschluss vom SPON Artikel:

“Und es ist für Deutschlands politische Klasse ein Vorgeschmack auf das, was noch kommt: Die digitalen Einheimischen haben begonnen sich einzumischen.”

Wir haben erst begonnen!

cc  photo credit: PetroleumJelliffe

Löschen statt Sperren – das geht!

28 Mai

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zensursula 300x146 Die Debatte um das geplante “Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen” ist noch lange nicht am Ende. Mittlerweile haben über 100.000 Unterstützer die Petition“Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten” unterzeichnet. Es gab eine Expertenanhörung im Bundestag. Die Stellungnahmen zu dieser Anhörung findet man hier und hier

Nun sind die Kritiker ja nicht nur gegen das Gesetz, sondern für wesentlich bessere Lösungen – die nicht den Aufbau eines Zensurapparates (auch für andere Inhalte) beinhalten. Und das die anderen Lösungen ziemlich effektiv sind, dass hat der Arbeitskreis gegen Internetsperren (AK Zensur) bewiesen. In nur 12 Stunden hat der AK Zensur 60 Internetseiten mit Kinderpornografie aus dem Netz löschen lassen – ganz ohne Stoppseite, die man umgehen kann. Und das beste ist: die Inhalte sind aus dem Netz verschwunden – für alle!

Innerhalb von 12 Stunden wurden 60 kinderpornographische Internet-Angebote gelöscht

Im Streit um geeignete Maßnahmen gegen im Internet dokumentierten Kindesmissbrauch (“Kinderpornographie”) wird von Befürwortern bloßer Sperren angeführt, dass es oftmals nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich sei, die Inhalte zu entfernen oder der Urheber habhaft zu werden.

Jetzt machte Alvar Freude vom Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) die Probe aufs Exempel, analysierte mit automatischen Verfahren die diversen europäischen Sperrlisten und schrieb die Provider an, auf deren Servern sich laut der Listen kinderpornographisches Material befinden soll. Mit beeindruckender Resonanz: Innerhalb der ersten 12 Stunden nach Aussenden der Mails wurden bereits 60 Webauftritte gelöscht.

Weitere Resultate und Erkenntnisse:

  • Die ersten Reaktionen bzw. Löschungen folgten bereits nach wenigen Minuten und kamen unter anderem aus den USA, Holland, Dänemark, Russland sowie Deutschland.
  • Drei der jetzt vom Netz genommenen Webauftritte befanden sich auf Servern in Deutschland.
  • Insgesamt wurden automatisiert 348 verschiedene Provider in 46 Ländern angeschrieben und über rund 1943 gesperrte vorgeblich illegale Webseiten informiert. Eine manuelle inhaltliche Analyse der Webseiten hat vorher nicht stattgefunden.
  • 250 Provider haben auf die Anfrage geantwortet, haben aber hauptsächlich legale Inhalte gefunden; mit Stichproben konnten diese Angaben bestätigt werden.
  • Zehn Provider gaben an, ingesamt 61 illegale Inhalte entfernt zu haben. Mit einer einfachen E-Mail kann man also schon viel erreichen.
  • Bei der überwiegenden Mehrheit der Webseiten, darunter einigen aus Deutschland, zeigte sich bei der Überprüfung durch den Provider, dass die Webseiten kein kinderpornographisches, teils überhaupt kein irgendwie beanstandbares Material enthielten – die Webauftritte waren folglich zu Unrecht gesperrt. In Finnland werden zudem auch mehrere inländische Webseiten blockiert, die sich kritisch mit den dortigen Internet-Sperren auseinandersetzen.
  • Die Provider wurden bislang nicht darüber informiert, dass die bei ihnen gehosteten Webauftritte auf einschlägigen Sperrlisten geführt wurden.
  • Wenn sie darauf hingewiesen werden, sind die Provider zur Kooperation bereit und entfernen illegale Inhalte umgehend.
  • Teilweise handelte es sich bei dem gesperrten Material um “gecrackte” Webauftritte, also solche, die durch Ausnutzen von Sicherheitslücken zur Verbreitung fremden Materials missbraucht wurden. Auch hier zeigten sich die Provider sehr dankbar für die Hinweise.

Die Abschaltung von Webauftritten mit kinderpornographischen Inhalten dauert nicht länger als die Übermittlung einer Sperrliste. Dies führt die Argumentation der Befürworter des bloßen Sperrens ad absurdum – es gibt keinen sachlichen Grund, strafbare Inhalte im Netz zu belassen und sie für alle einschlägig Interessierten mit minimalem Aufwand weiterhin zugänglich zu halten.

Was für eine Bürgerinitiative wie den Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensurmöglich ist, sollte für die deutsche Regierung und Strafverfolgungsbehörden ein Leichtes sein und die hier erzielten Ergebnisse deutlich übertreffen können.

Löschen statt Sperren – von Beginn an die Forderung des AK Zensur – ist möglich!

 

Also: es geht doch. 

Internetsperren und Kinderpornografie

6 Mai

Internetsperre

10613461 4a183e77d7 m Die unten stehende Abwandlung von Martin Niemöller habe ich im Filterblog und beiDINENISO gefunden. Genau wie Jan vom Filterblog bin ich der Meinung, dass diese Abwandlung von Niemöller vielleicht zu schwarz gemalt ist. Keiner will und kann den  Demokratischen Parteien in unserem Land vorhalten, sie wollen das Grundgesetz außer Kraft setzen. Doch noch vor weniggen Wochen hätte niemand damit gerechnet, dass in unserem Land das Internet gefiltert werden soll.

Als sie Kinderpornografieseiten sperrten habe ich nichts gesagt, denn ich habe diese Inhalte ja nicht konsumiert.

Als sie Raubkopiererseiten sperrten habe ich nichts gesagt, denn ich habe ja nicht raubkopiert.

Als sie Blogs mit gesellschaftskritischen Inhalten sperrten habe ich nichts gesagt, denn ich war ja nicht gesellschaftskritisch eingestellt.

Als sie die Seiten von Oppositionsparteien und Gewerkschaften sperrten habe ich nichts gesagt, denn ich war ja nicht in der Gewerkschaft oder in so einer Partei.

Als sie das Grundgesetz ausser Kraft gesetzt haben, gab es kein Medium mehr über das ich hätte etwas sagen können.

Nun gibt es eine breite Debatte – zumindest in dne Online-Diensten, auf Blogs und auf Social Networks. In den offline Medien findet man selten etwas über das Thema und wenn, dann hauptsächlich die Sicht der Bundesregierung und der zuständigen Ministerien. Im Internet wird die Debatte neben den Plakativen “Zensursula” Angriffen durchaus auch sachlich und sehr differenziert geführt. Diverse Gruppierungen versuchen aufzuklären und insbesondere zu erklären was die Internetsperre bedeutet bedeuten kann.

Die Aktion “Missbrauchsopfer gegen Internetsperren” (MogIs) hat beispielsweise ausführlich die Statistiken des BKA und von internationalen Organisationen ausgewertet. Die Ministerien argumentieren für die Internetsperre mit drastischen und erschreckenden Zahlen. Daher erscheint es sinnvoll, sich mit diesen Zahlen und den Argumenten einmal näher auseinander zu setzen.

Noch ausführlicher beschäftigt sich Netzpolitik mit den Argumenten der Befürworter und hinterfragt diese kritisch. Der Hintergrundtext ist relativ lang, aber auch sehr ausführlich und mit vielen Quellen hinterlegt. Die Quellen fehlen leider zu oft in anderen Publikationen zu dem Thema. Aus diesem Grund ist der Text besonders lesenswert!

Zu beginn wird der Frage nachgegangen, wie Kinderpornografie überhaupt definiert wird. Also wie der Straftatbestand zustande kommt. Im Zeitverlauf gab es diverse Erweiterungen des Kinderpornografie-Begriffs.

Die Erweitungen des Kinderpornografiebegriffes haben Tradition im westlichen Kulturraum, so wurde in den 70er Jahren noch weitgehend die Alterschranke von 13 Jahren angesetzt und Studiobilder von jungen Models erlebten eine allgemeine Verbreitung über ganz legale Lolita Magazine in den Zeitungskiosken.

Durch die jüngste Definition der EU durch den Rahmenbeschluss zu Kinderpornografie wird 

ein Kind als Person unter 18 Jahren 

und Kinderpornographie als 

jegliche Darstellung von Kindern oder Personen mit kindlichem Erscheinungsbild sowie realistische Darstellung fiktiver Kinder in realen oder fiktiven Handlungen.

definiert.

Durch diese Definition würde beispielsweise auch der Roman “Lady Chatterly” von David Herbert Lawrence aus dem Jahr 1928 oder auch japanische Hentai-Magazine unter Kinderpornos fallen.

Die weitere Betrachtung bezieht sich auf die Möglichkeit der Strafverfolgung in der BRD und anderen Ländern. Das Fazit ist eindeutig:

Die Strafverfolgung ist in allen Ländern, in denen Webseiten gehostet werden, möglich. Es fehlt an der Bereitschaft zur internationalen Kooperation.

Auch bei Netzpolitik werden die Fallzahlen betrachtet. Diese werden als Hauptargument der Befürworter ins Feld geführt.

Hier lohnt sich ein Blick in die Kriminalstatistik selbst: Die schweren Mißhandlungen gemäß §176a erscheinen unter den Schlüssel 1316 bis 1318. Hier liegen die Fallzahlen konstant bei 1200 Fälle pro Jahr zwischen 1999 bis 2007. Diese Zahlen zum realen Mißbrauch wurden für 2007 von Christian Bahls nochmals im Detail betrachtet und zeigen, daß mehr als 99% der realen Mißbrauchsfälle ohne Erzeugung von Bildmaterial standfinden.

Ebenso erfolgt eine Beleuchtung des “Kommerziellen Massenmarktes“, der auch immer wieder als Argument für eine Sperre herangezogen wird.  Das Ergebnis der Quellenschau ist eindeutig: Es gibt den Kommerziellen Massenmarkt für Kinderpornografie im öffentlichen Internet nicht. Die Millionenumsätze beziehen sich auf die gesamte Pornobranche, nicht aber nur auf die schrecklichen Taten die an Kindern begangen werden.

Sehr interessant ist der Abschnitt zur “Sperrtechnik”. In Finnland gibt es bereits Sperrlisten. Eine Analyse der finnischen Sperrliste ergab das folgende Ergebnis: 85% der gesperrten Seiten haben nichts mit Kinderpornografie zu tun, 5% enthalten Material mit minderjährigen Models, 2% enthalten wenige kinderpornografische Darstellungen oder Links zu derartigen Darstellungen, ganze 9 Seiten also weniger als 1% enthalten illegale kinderpornografische Inhalte, der Rest 8% nicht mehr existent.

Netzpolitik kommt im Fazit zu der Auffassung, dass von Seiten der öffentlichen Stellen mit schwammigen Begriffen argumentiert werde und verschiedene Statistiken zu neuen Zahlen verquickt würden. Es sei eine politische Entscheidung, unter der Maßgabe der gesellschaftlichen Akzeptanz pro oder contra Internetsperren. Jedoch sei die Argumentationsweise nicht legitim.

Auch im Blog “Internet-Law“, sowie bei Heise im c´t Magazin wird das Thema beleuchtet. Beide Quellen kommen zu einem ähnlichen Ergebnis wie Netzpolitik.

Oftmals wird das Internet von den Befürwortern mit einem Kiosk verglichen. Es wird argumentiert, dass ein Internetangebot für Kinderpornos ähnlich agiert, wie ein Kiosk der Kinderpornos anböte. Es würde ein Angebot an alle gerichtet. Bei einem Kiosk würde man die Kinderpornos beschlagnahmen und vernichten, den Betreiber würde man vor Gericht stellen. Doch das Problem ist, dass man im Internet anders agiert. Anstatt die Betreiber gerichtlich zur Verantwortung zu ziehen und die Inhalte aus dem Netz zu  nehmen geht man einen anderen Weg. Um bei dem Bild vom Kiosk zu bleiben: Man stellt vor den Kiosk eine Wand (die Stopp-Seite im Internet) und schreibt auf diese Wand “Stopp! Hier gibt es Kinderpornos!”. Damit nicht genug, denn mit der Stoppseite gibt man auch gleich den Hinweis “geh bitte einmal Links  um die Ecke, da ist der Eingang”. Warum? Die Sperren sind auch für Laien sehr leicht zu umgehen.

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Wie man sieht: ganz einfach! Man braucht nicht mal 30 Sekunden.

Die Sperren sind also reine Makulatur und ein erster Schritt auf dem Weg zum zensierten Internet. Denn abgesehen von der schwammigen Argumentation und der leicht zu umgehenden Sperre wird auf eine demokratische Kontrolle verzichtet. Im Bereich der Sperren soll das BKA sogleich Gesetzgeber, Strafverfolgungsbehörde und Richter sein. Eine Trennung in Legislative, Executive und Judicative ist nicht mehr Erkennbar. Doch das ist der Grundpfeiler unserer Demokratie!

 

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Quelle: Titanic Magazin

Das BKA erstellt die Sperrlisten und gibt diese täglich den Providern. Die Sperrlisten unterliegen keiner demokratischen Kontrolle durch Parlament oder Gerichte. Kommt nun jemand auf eine gesperrte Seite, wird dieser Zugriff gespeichert und die Daten an das BKA weitergeleitet. Damit gibt es einen Anfangsverdacht – das BKA beginnt mit der Strafverfolgung: Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen (Zuhause und beim Arbeitgeber) und schlussendlich die Anklage. Bei den vom Ministerium prognostizierten 300.000 bis 450.000 “zufälligen” Aufrufen die man täglich blocken könnte, hat das BKA eine Menge zu tun.

 

Was ist mit Seiten, die aus versehen auf die Sperrlisten geraten? Das weiß man nicht. Und das es passieren kann zeigt das finnische Beispiel. Schließlich erstellen Menschen die Listen und Menschen machen Fehler.

Wer schon einmal ein  Land besucht hat, dass Internetsperren vornimmt, weiß wie diese auch mal falsch liegen können. Aus eigener Erfahrung weiß ich das. In den Vereinigten Arabischen Emiraten wird bespielsweise die Seite Bild.de nicht gesperrt, sehr wohl aber der Sportteil. Das StudiVZ ist voll nutzbar, nur  nicht die Hilfe-Seite.

Und noch eines zu den Sperren. Es wird behauptet, man wolle die Nutzer vor zufälligen Aufrufen solch schrecklicher Seiten schützen. Ich bin seit mittlerweile über 10 Jahren im Internet unterwegs und ich bin noch nie (!) auf eine Seite mit Kinderpornos gestoßen. Mir ist auch derzeit kein Fall bekannt, wo dies zufällig geschehen ist. Weiterhin zeigt der Fall des Bundestagsabgeordneten Tauss, dass es keinen Markt im öffentlichen Internet gibt. Kinderpornos werden privat getauscht. Dies passiert in Zirkeln,  in die man nicht ohne weiteres reinkommt. Selbst das BKA und die LKAs haben es bisher nicht geschafft Ermittler in diese Zirkel einzuschleusen – ohne das die Ermittler sich selbst strafbar machen würden. 

Der Weg der ganz am Anfang in der Abwandlung von Niemöller beschrieben wird ist sicherlich ab einem gewissen Punkt hoffentlich reine Fiktion, die sich keiner wünscht. Doch der erste Schritt wird getan. Aber dadurch wird nicht ein einziges Kind vor sexuellem Mißbrauch geschützt. Gehässig könnte man sagen “Aus den Augen, aus dem Sinn“.

Warum werden nicht die Länder, in denen Mißbrauch passiert und wo Kinderpornos gehostet werden, massiv dagegen vorzugehen und die Verbreitung aktiv zu bekämpfen? Dies könnte mit Androhung von Sanktionen geschehen. So könnte die  Regierung damit drohen die Entwicklungshilfe zu streichen. Die EU könnte mit Importstopps agieren etc. Das würde viele Ländern zu einem massiveren Vorgehen bewegen.

Wieso bewegt man nicht die Hoster in unserem Land diese Seiten zu löschen, anstatt diese nur zu sperren? Das es möglich ist und von den Hostern die Inhalte schnell gelöscht werden, wurde bereits bewiesen!

Das vornehmliche Ziel muss sein, den Missbrauch von Kindern zu verhindern. Doch bedarf es dazu keiner Zensur des Internets.

cc  photo credit: satanslaundromat

Großmacht China fürchtet sich vor Kinderlied

24 Mrz

Großmacht China fürchtet sich vor Kinderlied

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Die ganze Welt kann ein Kinderlied auf Youtube sehen…. Die ganze Welt? Nein! Eine autoritäre Regierung in einem Land hört nicht auf, der Redefreiheit Widerstand zu leisten…

Es ist schon eine komische Nachricht: Die Großmacht China hat Angst vor einem Kinderlied und lässt dieses auf YouTube sperren.

Worum geht es eigentlich? Das Lied handelt von Schlammpferden (“grass mud horses”), deren Lebensraum von bösen Flusskrebsen (“river crabs”) bedroht wird. Das ganze ist mit einem lustigen Sound unterlegt, so das alles als Kinderlied daher kommt. Wochenlang war dieses Lied in China sehr beliebt – doch seit heute Nacht ist das Video bei YouTube gesperrt.

Warum sperrt China ein Kinderlied, mag man sich nun fragen. Das Lied ist gespickt mit Anspielungen, ähnlich wir in Fabeln. Das Lied ist in Wirklichkeit eine Schimpftirade auf die chinesische “Harmony”-Kampagne zur Internetzensur. Chinesische Blogger schreiben oft, dass ihre Artikel “harmonisiert” wurden. Nun klingt “river crab” wenn man es auf  chinesisch ausspricht fast genauso wie “harmony” und “grass mud horses” klingt ähnlich wie ein böses Schimpfwort. In dem Lied tauchen noch weitere Synonyme auf, wie z.B. für “censorship”. Auf YouTube ist in der Video-Beschreibung zu lesen:

“Xiao Qiang, an adjunct professor of journalism at the University of California, Berkeley, said that the grass-mud horse is an icon of resistance to censorship.”

Den Zensur-Behörden in China war dies nicht einmal aufgefallen. Erst die Berichterstattung in ausländischen Medien machte die Zensurbehörde auf das Lied aufmerksam. Prompt wurde das Video gesperrt, vielleicht aber zu spät. In China ist das Lied Gesprächsthema, viele Chinesen kennen es und können es sogar auswendig.

Song of the Grass-Mud Horse (Cao Ni Ma)

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cc  photo credit: schoschie

[VIA]