Die Aktionäre der Hypo Real Estate (HRE) werden die Nachrichten dieser Tage sicherlicch sehr genau verfolgen. Schließlich wird derzeit heiß über ihr Investment diskutiert: Verkauf, Verstaatlichung oder Insolvenz.
Am Mittwoch will die Regierung über ein “Rettungsübernahmegesetz” entscheiden. CDU und CSU beteuern, dass Verstaatlichungen das allerletzte Mittel seien. Die HRE gilt als systemisches Finanzinstitut, dass vor einem Kollaps gerettet werden muss. Unter anderem begründet die Regierung die Milliardenhilfen mit internationalen Abkommen, die besagen wichtige, systemische Finanzinstitute zu sichern.
Die HRE hat bislang 102 Milliarden Euro an Garantien und Kapitalhilfen erhalten. Es wird vermutet, dass die Regierung den Aktionären ein Angebot für die Anteile unterbreiten wird, um so die erforderiche Mehrheit von 75% oder gar 95% zu erreichen. Derzeit bemüht sich die Regierung in Verhandlungen mit dem Investor JC Flowers um eine Einigung. Flowers hält knapp 25% der Anteile, beim Einstieg hatte der Investor noch ca. 22,50 Euro pro Aktie gezahlt. Derzeit dümpelt die Aktie bei einem Euro. Die Flowers Anteile sind somit nur noch knapp 60 Millionen Euro wert – eine Milliarde mussten die US-Amerikaner bereits abschreiben.
Doch der 25%-Anteil von Flowers wiegt schwer, so kann der Investor sein Vetorecht voll ausschöpfen, was eine Sanierung durch die Regierung entgegenstehen würde.
Deshalb stehenGesetzesänderungen zur Debatte. Die Schwelle, ab der Hauptversammlungen Kapitalerhöhungen bewilligen könnte von derzeit 75% auf 50% gesenkt werden. Mit dieser Maßnahme könnten die übrigen Aktionäre auch ohne Flowers eine Kapitalerhöhung durch den Bund beschließen. Der Einfluss vom US-Investor wäre massiv geschwächt.
Die HRE hat eine Bilanzsumme von 400 Milliarden Euro und wird deshalb zu den systemrelevanten Banken gezählt. Die Bilanzsumme ist ähnlich hoch wie bei der insolventen Bank Lehman Brothers. Dort hatte die Insolvenz einen Domino-Effekt ausgelöst und die Krise noch verschärft. So ein Effekt soll jetzt vermieden werden. Sollte die HRE zusammenbrechen, müssten andere Banken weitere Milliardenwerte abschreiben.
Bundeskanzlerin Merkel ist der Meinung, dass der Bund die “Kontrollmehrheit” anstreben sollte, um so das Ruder übernehmen. Für Merkel ist eine Enteignung jedoch nur die “ultima ratio“, weiterhin erklärte die Kanzlerin in der ZDF-Sendung “Berlin direkt”:
”Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen.”
Merkel hatte am Sonntagabend die Verstaatlichungsoption jedoch nicht ausgeschlossen. Bundeswirtschaftsminister Guttenberg wehrt sich gegen den Vorwurf, dass die Union sich mit dem “Rettungsübernahmegesetz” staatssozialistische Maßnahmen vorbehalte und bezeichnete dies als “Unsinn”:
“Es geht jetzt um flexible Lösungen und nicht um ideologische Romantik. Nach dem Ende der Krise müssen wir schnell auf den Pfad der Tugend zurückkehren.”,
erklärt Guttenberg in der “Bild”-Zeitung.
Bundesumweltminister a.D. Klaus Töpfer sagte zu diesem Problembereich Mitte 2008 auf der Konferenz der 100 jüngsten Kommunalpolitiker und auf der Jahreskonferenz des Rates für nachhaltige Entwicklung folgendes:
“Wenn ein Haus brennt, muss erstmal gelöscht werden. Das ist das Wichtigste. Ob das Wasser gut oder schlecht ist, darf man in der aktuen Gefahr nicht fragen.”
Sicher ist jedoch, dass eine Lösung für “danach” gefunden werden muss, darf der Staat auf lange Sicht sicherlich kein Bankier werden. Die internationalen Finanzmärkte müssen neu aufgestellt werden, ist sich auch der Sachverständigenrat sicher. In Kürze empfiehlt der Sachverständigenrat in seinem aktuellen Jahresgutachten in Kapitel 3 folgendes:
- Globale Ausrichtung der Finanzmarktaufsicht: Die Früherkennung von Risiken durch eine zentrale Analyseeinheit, deren wichtigstes Element ein Finanzinformationssystem sein muss, das auch mikro-prudenzielle Daten und Informationen umfasst.
- Evaluierung: Die Evaluierung nationaler Aufsichtssysteme, also eine „Aufsicht der Aufsicht“, die die Effizienz und Wettbewerbskonformität nationaler Regulierungen überwacht.
- Eigenkapitalquote erhöhen: Die Festlegung regulatorischer Kerngrößen und Mindestnormen
- Kontrolle und Überwachung: Die Aufsicht über einzelne global tätige und systemisch relevante Institute.
- Krisenmanagement: Das länderübergreifende Krisenmanagement bei Störungen des globalen Finanzsystems.
Dies bedarf jedoch internationaler Koordination und auch international anerkannter Institutionen. Ein Vorschlag: der IWF könnte in einem ersten Schritt das Krisenmanagement, die globale Ausrichtung der Finanzmarktaufsicht und die Evaluierung übernehmen.
Bildquelle: Hypo Real Estate Holding AG
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