
Die Nachricht machte am Donnerstag blitzartig die Runde: Medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss steht unter dem Verdacht im Besitz von Kinderpornos zu sein. Am Donnerstag Vormittag hob der Immunitätsausschuss des Bundestages die Immunität auf und machte so den Weg für die Ermittlungsbehörden frei.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte informationen von der Staatsanwaltschaft Bremerhaven bekommen und daraufhin die Ermittlungen aufgenommen. In Bremerhaven war ein Mann festgenommen, der unter Verdacht steht Kinderpornos verbreitet zu haben. Bei diesem Mann wurden zwei Handy-Nummern gefunden, die Tauss´ zugeordnet werden können, sowie dessen Berliner Adresse. Es soll zu insgesamt 23 Kontakten zwischen dem Bremerhavener und dem Abgeordneten gekommen sein und womöglich sogar eine DVD an den Abgeordneten geschickt worden.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe bestätigt, dass es einen Anfangsverdacht gebe und dass
“strafrechtlich relevantes Bildmaterial vorhanden sein könnte”
Jedoch sei noch keine Straftat nachgewiesen:
“Es kann herauskommen, dass er komplett unschuldig ist”
Jörg Tauss hat unterdessen seine Ämter in der SPD Baden-Württemberg und der SPD-Bundestagsfraktion niedergelegt und erklärt auf seiner Internetseite:
“Um auszuschließen, dass meine Partei und Fraktion durch die Ermittlungen belastet werden, stelle ich meiner Partei mein Amt als Generalsekretär der baden-württembergischen SPD und meiner Fraktion meine Funktionen als Sprecher für Bildung, Forschung und Medien und den Sitz im Fraktionsvorstand zur Verfügung.”
Er weist weiterhin die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück:
“Ich bin mir absolut sicher, dass der gegen mich erhobene Vorwurf schnell ausgeräumt werden kann.”
Im Rahmen seiner Tätigkeit als Abgeordneter habe er sich mit diesem Thema beschäftigt. Zuletzt hatte er sich gegen die Initiative zur Sperrung von Internetseiten von Ursula von der Leyen stark gemacht und kritisiert die Initiative auch weiterhin:
“Als medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion habe ich mich immer und sehr entschieden für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und für die entschlossene Bekämpfung von Kinderpornographie eingesetzt. Zugleich habe ich aber auch immer davor gewarnt, dieses Thema politisch zu instrumentalisieren, um bürgerliche Freiheitsrechte einzuschränken.”
Tauss setzt bei den Content-Anbietern an, anstatt teile des Internets zu sperren. Die Stategie, über die Content-Anbieter an die Täter heranzukommen ist bisher erfolgreich von den Ermittlungsbehörden angewand worden. Dennoch muss Tauss erklären, wie er an das “einschlägige” Material gekommen ist. Die Ermittler hatten solches Material auch außerhalb seiner PCs gefunden. Dazu erklärt die Staatsanwaltschaft:
“Das können wir so nicht nachvollziehen.”
Alle sind an einer schnellen Aufklärung der Vorwürfe interessiert.
Nach dem Strafgesetzbuch ist der Besitz von Kinderpornos nicht strafbar, wenn dies ”ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten” dient. Hierauf könnte Tauss sich berufen. Verwunderlich ist an der Geschichte auf jedenfall, dass Tauss die Ermittlungsbehörden über seine Tätigkeiten nicht informiert hat. Ulrich Meyer, Moderator von Akte (Sat.1) war während Recherchen zum Thema Kinderpornografie auch schonmal ins Visier der Fahnder geraten. Für eine Recherche wurde seine Kreditkarte zur Registration auf einem Portal mit kinderpornografischem Inhalt genutzt. Meyer hatte jedoch vorab die Behörden über seine Recherche informiert. Warum Tauss dies nicht getan hat, muss er erklären!
Sicher ist aber, dass die Unschuldsvermutung auch für Abgeordnete gilt: Unschuldig, bis die Schuld bewiesen wurde.
Dennoch bleibt die Frage, inwiefern Abegordnete zu “privaten” Ermittlern werden können? Aber auch, wie in Zukunft mit brisanten Informationen umgegangen werden muss. Schließlich bekommen Abgeordnete häufige interne Informationen zugeschickt.
Die Staatsanwaltschaft wird in dieser Sache ermitteln, bis dahin dürfen wir gespannt auf das Ergebnis warten!
photo credit: baranek
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