Das Berner Rathaus kommt nicht zur Ruhe. Es geht immernoch um Personalakten, einen uneinsichtigen Bürgermeister auf verlorenem Posten und einen Gemeinderat der sich zur Abwahl zusammenrauft.
Am 05. Februar 2009 hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Berne Bürgermeister Bernd Bremermann erneut aufgefordert die Klage gegen den Landkreis zurückzuziehen. Bremermann hatte Klage gegen die Ersatzvornahme, die Übernahme der Personalakten durch den Landkreis, eingereicht. Die Kommunalpolitiker im Gemeinderat hatten selbst den Landkreis um Hilfe gebeten, die Missstände in den Personalakten zu beseitigen. Der Verwaltungsausschuss ist dem Bürgermeister übergeordnet und kann diesem Anweisung erteilen. Gegen den Beschluss könnte Bremermann Einspruch einlegen.
Es ist sein gutes Recht Einspruch einzulegen, dieser wird dann im Innenministerium bearbeitet. Der Landkreis hat bereits Kontakt zum Innenministerium aufgenommen, damit die Angelegenheit im Falle eines Falles schhnell bearbeitet wird. Landrat Höbrink sagt dazu:
„Wir würden die Sache dann dem Innenministerium in Hannover vorlegen. Das hat schon signalisiert, den Vorgang schnell bearbeiten zu wollen.“
Derweil zeigt sich Bremermann kämpferisch ob der schon fast sicheren Einleitung des Abwahlverfahrens im Gemeinderat, schließlich ist er ja auch “sturmerprobt”.
„Ich war immer hartnäckig und ich bleibe hartnäckig,” erklärt Bremermann im NWZ-Interview
Bremermann lässt auch kein gutes Haar an der Berner SPD, die die Jahrelange Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister aufgekündigt hat und ihm den Stuhl vor die Rathaustür gestellt hat.
„Fraktion und Ortsvereinsvorstand haben schon am 15. Januar beschlossen, dass der Bürgermeister gehen soll. Erst am Abend des 25. Januar bekam ich dann die entsprechende Pressemitteilung zu Hause auf den Tisch. Vorher hat niemand mit mir gesprochen. Das ist kein Stil.“
Gegen den von der SPD eingeleiteten Sparkurs hat Bremermann bedenken. Zu den Haushaltsberatungen selbst war er nicht in die Fraktion geladen worden, aber aus Solidarität habe er die Beschlüsse mitgetragen. Konkret nennt er die Einsparungen bei Vereinen und Ortsgemeinschaften. Er ist der Auffassung, dass man diese Entscheidungen bereuen werde. Es mutet schon komisch an, dass der Bürgermeister entgegen seiner Auffassung und nur aus Solidarität diese Beschlüsse dennoch mitgetragen hat.
Bremermann wird gegen den Beschluss des Verwaltungsausschusses Einspruch einlegen und dagegen Klagen. So habe er vom Verwaltungsgericht in Oldenburg positive Signale erhalten, dass seine Klage Erfolg haben könne.
Der Gemeinderat hingegen leitet die Abwahl des Bürgermeisters ein. Am 17. Februar 2009 um 19 Uhr tritt der Gemeinderat zum ersten Mal in diesem Jahr zusammen, um nach §61a der NGO die Abwahl einzuleiten. Hohe Hürden legt das Gesetz fest für eine Abwahl.
§ 61 a Abwahl
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister kann nach den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde vor Ablauf der Amtszeit abgewählt werden. Zur Einleitung des Abwahlverfahrens bedarf es eines von mindestens drei Vierteln der Ratsmitglieder gestellten Antrags. Über ihn wird in einer besonderen Sitzung, die frühestens zwei Wochen nach Eingang des Antrags stattfindet, namentlich abgestimmt; § 41 Abs. 1 Satz 3 findet keine Anwendung. Eine Aussprache findet nicht statt. Der Beschluss über den Antrag bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der Ratsmitglieder. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister scheidet mit Ablauf des Tages, an dem der Wahlausschuss die Abwahl feststellt, aus dem Amt aus.
Im Gemeinderat wird namentlich abgestimmt, mindestens dreiviertel der Mitglieder müssen der Abwahl zustimmen. Eine Aussprache wird es nicht geben. Doch nach der Gemeindewahl sind die Bürgerinnen und Bürger am Ruder – letztendlich entscheiden sie über die Abwahl von Bremermann. Dieser hat in den letzten Tagen und Wochen den Eindruck gewonnen, dass die Sache bei den Bürgerinnen undd Bürger nicht so klar ist, wie im Gemeinderat. Bremermann fasst seinen Eindruck so zusammen:
„Im Moment erfahre ich eine Menge Zuspruch“
Innerhalb von 4 Monaten nach der Abwahl im Gemeinderat müssen die Bürgerinnen und Bürger entscheiden. Der Wahltermin wird ebenfalls am 17. Februar festgelegt, in einer zweiten Ratssitzung. Dann ist auch ein Bericht des Bürgermeisters geplant, jedoch keine Einwohnerfragestunde.
Es bleibt zu hoffen, dass dieses Schauspiel bald ein Ende findet. Die Personal-Akten-Affäre hat die Zustände im Berner Rathaus gnadenlos aufgezeigt. Jahrelanger Filz hat zu diesen Zuständen geführt. Hinzu kommt ein Bürgermeister, der seinen Laden nicht im Griff hat und ganz offensichtlich nicht über die Prozesse im Rathaus bescheid weiß oder eben diese geduldet hat.
Die Mitglieder des Gemeinderates sind sich einig: Der Bürgermeister gehört abgewählt. Als nächstes sind als die Bürgerinnen und Bürger gefragt.
photo credit: net_efekt
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