Die unten stehende Abwandlung von Martin Niemöller habe ich im Filterblog und beiDINENISO gefunden. Genau wie Jan vom Filterblog bin ich der Meinung, dass diese Abwandlung von Niemöller vielleicht zu schwarz gemalt ist. Keiner will und kann den Demokratischen Parteien in unserem Land vorhalten, sie wollen das Grundgesetz außer Kraft setzen. Doch noch vor weniggen Wochen hätte niemand damit gerechnet, dass in unserem Land das Internet gefiltert werden soll.
Als sie Kinderpornografieseiten sperrten habe ich nichts gesagt, denn ich habe diese Inhalte ja nicht konsumiert.
Als sie Raubkopiererseiten sperrten habe ich nichts gesagt, denn ich habe ja nicht raubkopiert.
Als sie Blogs mit gesellschaftskritischen Inhalten sperrten habe ich nichts gesagt, denn ich war ja nicht gesellschaftskritisch eingestellt.
Als sie die Seiten von Oppositionsparteien und Gewerkschaften sperrten habe ich nichts gesagt, denn ich war ja nicht in der Gewerkschaft oder in so einer Partei.
Als sie das Grundgesetz ausser Kraft gesetzt haben, gab es kein Medium mehr über das ich hätte etwas sagen können.
Nun gibt es eine breite Debatte – zumindest in dne Online-Diensten, auf Blogs und auf Social Networks. In den offline Medien findet man selten etwas über das Thema und wenn, dann hauptsächlich die Sicht der Bundesregierung und der zuständigen Ministerien. Im Internet wird die Debatte neben den Plakativen “Zensursula” Angriffen durchaus auch sachlich und sehr differenziert geführt. Diverse Gruppierungen versuchen aufzuklären und insbesondere zu erklären was die Internetsperre bedeutet bedeuten kann.
Die Aktion “Missbrauchsopfer gegen Internetsperren” (MogIs) hat beispielsweise ausführlich die Statistiken des BKA und von internationalen Organisationen ausgewertet. Die Ministerien argumentieren für die Internetsperre mit drastischen und erschreckenden Zahlen. Daher erscheint es sinnvoll, sich mit diesen Zahlen und den Argumenten einmal näher auseinander zu setzen.
Noch ausführlicher beschäftigt sich Netzpolitik mit den Argumenten der Befürworter und hinterfragt diese kritisch. Der Hintergrundtext ist relativ lang, aber auch sehr ausführlich und mit vielen Quellen hinterlegt. Die Quellen fehlen leider zu oft in anderen Publikationen zu dem Thema. Aus diesem Grund ist der Text besonders lesenswert!
Zu beginn wird der Frage nachgegangen, wie Kinderpornografie überhaupt definiert wird. Also wie der Straftatbestand zustande kommt. Im Zeitverlauf gab es diverse Erweiterungen des Kinderpornografie-Begriffs.
Die Erweitungen des Kinderpornografiebegriffes haben Tradition im westlichen Kulturraum, so wurde in den 70er Jahren noch weitgehend die Alterschranke von 13 Jahren angesetzt und Studiobilder von jungen Models erlebten eine allgemeine Verbreitung über ganz legale Lolita Magazine in den Zeitungskiosken.
Durch die jüngste Definition der EU durch den Rahmenbeschluss zu Kinderpornografie wird
ein Kind als Person unter 18 Jahren
und Kinderpornographie als
jegliche Darstellung von Kindern oder Personen mit kindlichem Erscheinungsbild sowie realistische Darstellung fiktiver Kinder in realen oder fiktiven Handlungen.
definiert.
Durch diese Definition würde beispielsweise auch der Roman “Lady Chatterly” von David Herbert Lawrence aus dem Jahr 1928 oder auch japanische Hentai-Magazine unter Kinderpornos fallen.
Die weitere Betrachtung bezieht sich auf die Möglichkeit der Strafverfolgung in der BRD und anderen Ländern. Das Fazit ist eindeutig:
Die Strafverfolgung ist in allen Ländern, in denen Webseiten gehostet werden, möglich. Es fehlt an der Bereitschaft zur internationalen Kooperation.
Auch bei Netzpolitik werden die Fallzahlen betrachtet. Diese werden als Hauptargument der Befürworter ins Feld geführt.
Hier lohnt sich ein Blick in die Kriminalstatistik selbst: Die schweren Mißhandlungen gemäß §176a erscheinen unter den Schlüssel 1316 bis 1318. Hier liegen die Fallzahlen konstant bei 1200 Fälle pro Jahr zwischen 1999 bis 2007. Diese Zahlen zum realen Mißbrauch wurden für 2007 von Christian Bahls nochmals im Detail betrachtet und zeigen, daß mehr als 99% der realen Mißbrauchsfälle ohne Erzeugung von Bildmaterial standfinden.
Ebenso erfolgt eine Beleuchtung des “Kommerziellen Massenmarktes“, der auch immer wieder als Argument für eine Sperre herangezogen wird. Das Ergebnis der Quellenschau ist eindeutig: Es gibt den Kommerziellen Massenmarkt für Kinderpornografie im öffentlichen Internet nicht. Die Millionenumsätze beziehen sich auf die gesamte Pornobranche, nicht aber nur auf die schrecklichen Taten die an Kindern begangen werden.
Sehr interessant ist der Abschnitt zur “Sperrtechnik”. In Finnland gibt es bereits Sperrlisten. Eine Analyse der finnischen Sperrliste ergab das folgende Ergebnis: 85% der gesperrten Seiten haben nichts mit Kinderpornografie zu tun, 5% enthalten Material mit minderjährigen Models, 2% enthalten wenige kinderpornografische Darstellungen oder Links zu derartigen Darstellungen, ganze 9 Seiten also weniger als 1% enthalten illegale kinderpornografische Inhalte, der Rest 8% nicht mehr existent.
Netzpolitik kommt im Fazit zu der Auffassung, dass von Seiten der öffentlichen Stellen mit schwammigen Begriffen argumentiert werde und verschiedene Statistiken zu neuen Zahlen verquickt würden. Es sei eine politische Entscheidung, unter der Maßgabe der gesellschaftlichen Akzeptanz pro oder contra Internetsperren. Jedoch sei die Argumentationsweise nicht legitim.
Auch im Blog “Internet-Law“, sowie bei Heise im c´t Magazin wird das Thema beleuchtet. Beide Quellen kommen zu einem ähnlichen Ergebnis wie Netzpolitik.
Oftmals wird das Internet von den Befürwortern mit einem Kiosk verglichen. Es wird argumentiert, dass ein Internetangebot für Kinderpornos ähnlich agiert, wie ein Kiosk der Kinderpornos anböte. Es würde ein Angebot an alle gerichtet. Bei einem Kiosk würde man die Kinderpornos beschlagnahmen und vernichten, den Betreiber würde man vor Gericht stellen. Doch das Problem ist, dass man im Internet anders agiert. Anstatt die Betreiber gerichtlich zur Verantwortung zu ziehen und die Inhalte aus dem Netz zu nehmen geht man einen anderen Weg. Um bei dem Bild vom Kiosk zu bleiben: Man stellt vor den Kiosk eine Wand (die Stopp-Seite im Internet) und schreibt auf diese Wand “Stopp! Hier gibt es Kinderpornos!”. Damit nicht genug, denn mit der Stoppseite gibt man auch gleich den Hinweis “geh bitte einmal Links um die Ecke, da ist der Eingang”. Warum? Die Sperren sind auch für Laien sehr leicht zu umgehen.
Wie man sieht: ganz einfach! Man braucht nicht mal 30 Sekunden.
Die Sperren sind also reine Makulatur und ein erster Schritt auf dem Weg zum zensierten Internet. Denn abgesehen von der schwammigen Argumentation und der leicht zu umgehenden Sperre wird auf eine demokratische Kontrolle verzichtet. Im Bereich der Sperren soll das BKA sogleich Gesetzgeber, Strafverfolgungsbehörde und Richter sein. Eine Trennung in Legislative, Executive und Judicative ist nicht mehr Erkennbar. Doch das ist der Grundpfeiler unserer Demokratie!

Quelle: Titanic Magazin
Das BKA erstellt die Sperrlisten und gibt diese täglich den Providern. Die Sperrlisten unterliegen keiner demokratischen Kontrolle durch Parlament oder Gerichte. Kommt nun jemand auf eine gesperrte Seite, wird dieser Zugriff gespeichert und die Daten an das BKA weitergeleitet. Damit gibt es einen Anfangsverdacht – das BKA beginnt mit der Strafverfolgung: Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen (Zuhause und beim Arbeitgeber) und schlussendlich die Anklage. Bei den vom Ministerium prognostizierten 300.000 bis 450.000 “zufälligen” Aufrufen die man täglich blocken könnte, hat das BKA eine Menge zu tun.
Was ist mit Seiten, die aus versehen auf die Sperrlisten geraten? Das weiß man nicht. Und das es passieren kann zeigt das finnische Beispiel. Schließlich erstellen Menschen die Listen und Menschen machen Fehler.
Wer schon einmal ein Land besucht hat, dass Internetsperren vornimmt, weiß wie diese auch mal falsch liegen können. Aus eigener Erfahrung weiß ich das. In den Vereinigten Arabischen Emiraten wird bespielsweise die Seite Bild.de nicht gesperrt, sehr wohl aber der Sportteil. Das StudiVZ ist voll nutzbar, nur nicht die Hilfe-Seite.
Und noch eines zu den Sperren. Es wird behauptet, man wolle die Nutzer vor zufälligen Aufrufen solch schrecklicher Seiten schützen. Ich bin seit mittlerweile über 10 Jahren im Internet unterwegs und ich bin noch nie (!) auf eine Seite mit Kinderpornos gestoßen. Mir ist auch derzeit kein Fall bekannt, wo dies zufällig geschehen ist. Weiterhin zeigt der Fall des Bundestagsabgeordneten Tauss, dass es keinen Markt im öffentlichen Internet gibt. Kinderpornos werden privat getauscht. Dies passiert in Zirkeln, in die man nicht ohne weiteres reinkommt. Selbst das BKA und die LKAs haben es bisher nicht geschafft Ermittler in diese Zirkel einzuschleusen – ohne das die Ermittler sich selbst strafbar machen würden.
Der Weg der ganz am Anfang in der Abwandlung von Niemöller beschrieben wird ist sicherlich ab einem gewissen Punkt hoffentlich reine Fiktion, die sich keiner wünscht. Doch der erste Schritt wird getan. Aber dadurch wird nicht ein einziges Kind vor sexuellem Mißbrauch geschützt. Gehässig könnte man sagen “Aus den Augen, aus dem Sinn“.
Warum werden nicht die Länder, in denen Mißbrauch passiert und wo Kinderpornos gehostet werden, massiv dagegen vorzugehen und die Verbreitung aktiv zu bekämpfen? Dies könnte mit Androhung von Sanktionen geschehen. So könnte die Regierung damit drohen die Entwicklungshilfe zu streichen. Die EU könnte mit Importstopps agieren etc. Das würde viele Ländern zu einem massiveren Vorgehen bewegen.
Wieso bewegt man nicht die Hoster in unserem Land diese Seiten zu löschen, anstatt diese nur zu sperren? Das es möglich ist und von den Hostern die Inhalte schnell gelöscht werden, wurde bereits bewiesen!
Das vornehmliche Ziel muss sein, den Missbrauch von Kindern zu verhindern. Doch bedarf es dazu keiner Zensur des Internets.
photo credit: satanslaundromat
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