Tag Archives: Bundesverfassungsgericht

Artikel 5 Grundgesetz

19 Jun

Artikel 5 Grundgesetz

896708157 ab06db8009 m

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

 

cc  photo credit: Michel Balzer

Grundgesetz lesen! Löschen statt sperren!

9 Jun

75x75_grundgesetz

896708157 ab06db8009 m Grundgesetz lesen! Das war ein bundesweiter Flashmob am 23. Mai 2009 – zum 60. Jahrestag des Grundgesetzes!

Wenn man in diesem Land lebt, sollte man sich durchaus mal das Grundgesetz zur Hand nehmen und darin blättern. Denn es ist die Grundlage unseres Staates. Was darin steht, gilt für alle Bürger! Übrigens auch für Politiker.

Für Politiker sollte das Grundgesetz eigentlich ein ständiger Begleiter sein, sie sollten es kennen wie ihre Westentasche. Leider erleben wir immer öfter, dass Haarscharf an den Grenzen des Grundgesetzes gearbeitet wird. Auf welcher Seite der Grenze, das entscheidet dann das Bundesverfassungsgericht.

Doch derzeit wird versucht eine sogenannte Netzsperre gegen Kinderpornografie zu installieren. Wir haben uns ja fast schon daran gewöhnt, dass wir alle potentielle Terroristen sind. Aber nun sollen wir, die das Internet nutzen (also eigentlich alle) auch noch potentielle Pädophile sein? Was für ein Humbug. 

Hier wird ein Zensurinstrument installiert. Zwar unter dem Deckmantel des Schutzes von wehrlosen Kindern, aber wird wirklich nur ein einziges Kind durch diese Sperren und Stoppseiten vor sexuellem Mißbrauch geschützt?

Unterstellen wir Ursula von der Leyen, dass sie wirklich die Kinder im Blick hat. Das ist ehrenhaft und hat Respekt verdient. Doch will sie eine Zensurinfrastruktur etablieren. Was in Zukunft mit dieser Infrastruktur geschieht, das kann keiner sagen. Jetzt haben wir eine große Koalition, aber was ist wenn die SED, die mal  PDS hieß und sich heute Die Linke nennt, an die Macht kommt? Von freier Presse kann in der DDR keine Rede gewesen sein!

Doch nicht wegen solchen Überlegungen hat sich massiver Protest gegen die Pläne der Bundesregierung entwickelt. Der Protest ist deshalb zustande gekommen, weil Stoppseiten das falsche Instrument sind. Fakt ist: Kinderpornographie ist in Deutschland verboten, wie übrigens auch in nahezu allen anderen Ländern der Welt!

Wir, die wir uns gegen die Pläne stellen, wollen keine Kinderpornos im WWW! Wir wollen, dass diese widerlichen Bilder und Videos aus dem Internet verschwinden und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden!

Wir fordern deshalb: Löschen statt sperren!

Im Grundgesetz steht in Artikel 5 ganz klar: Eine Zensur findet nicht statt. Es ist eines der unveränderlichen Grundrechte, die im Grundgesetz festgeschrieben sind! Doch, was ist in Zukunft? Heute Kinderpornos, morgen kommt die Musikindustrie und dann? Dann werden vielleicht kritische Internetseiten gesperrt oder unliebsame politische Blogs. Wenn die Zensurinfrasturktur erstmal eingeführt ist – dann wird man sie auch nicht wieder abschaffen können.

Es geht um deine, um unsere Grundrechte!

Jetzt ist unsere Chance zu zeigen, dass wir nicht so Politikverdrossen sind, wie immer behauptet wird. Jetzt ist die Chance Zensurinfrasturktur in Deutschland zu verhindern!

Aus diesem Grund möchte ich nochmal auf die E-Petition ”Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten” hinweisen und alle dazu aufrufen, diese mitzuzeichnen! Es sind zwar schon die erforderlichen 50.000 Mitzeichner dabei, aber je mehr, desto besser! Also: Mitzeichnen und Flagge zeigen für unsere Grundrechte!

Und weil “Grundgesetz lesen” so wichtig ist, hier noch ein Video vom Flashmob aus Berlin:

0

cc photo credit: Michel Balzer

Aus für Wahlcomputer

3 Mrz

Aus für Wahlcomputer

2893881805 70bdf3ebe1 m

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig war.

Die Wahl muss jedoch nicht wiederholt werden. Rund 2 Millionen Wähler hatten an 1800 Wahlcomputern ihre Stimme abgegeben. Begründet wurde das Urteil der Richter damit, dass die Wähler weder die abgegeben Stimmen, noch die Auszählung kontrollieren konnten.

Die Wahl mit den genutzten Wahlcomputern verstoße gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl

“Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl aus Art. 38 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG gebietet, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen, soweit nicht andere verfassungsrechtliche Belange eine Ausnahme rechtfertigen.”

Die Bundestagswahl muss nicht wiederholt werden, da die Richter keine Anzeichen für Fehler oder Unregelmäßigkeiten an den Wahlcomputern erkennen konnten. Damit überwiege der “Bestandsschutz der gewählten Volksvertretung“. Ein generelles Aus für Wahlcomputer ist dies laut der Richter jedoch nicht. 

„Auch Internetwahlen hat das Gericht nicht etwa einen endgültigen Riegel vorgeschoben,”

erklärt der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle. Damit sieht sich auch der Chaos Computer Club (CCC) in seiner Meinung bestätigt. Netzpolitik hat ein Interview mit Andreas Bogk vom CCC geführt.

netzpolitik.org: Sind sie mit den Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht nun gesetzt hat, zufrieden?

Bogk: Durchaus.  Die von Bundesverfassungsgericht gestellte Anforderung, daß alle wesentlichen Schritte einer Wahl von jedem Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüfbar sein muß, trifft den Kern auch unserer Forderungen….”

Die eingesetzten Wahlcomputer der niederländischen Firma Nedap verfügten in den Wahlkabinen nicht über Drucker. Nach Eingabe der Stimme kann lediglich am Ende die Wahl elektronisch ausgezählt und das Ergebnis, sowie ein Prüfprotokoll ausgedruckt werden. Da die einzelnen Wahleinheiten keinen Drucker haben, kann im Anschluss die Wahl nicht manuell ausgezählt werden.

Kommunen, die solche Wahlcomputer angeschafft haben müssen diese nun nachrüsten, austauschen oder abschaffen.

0

cc photo credit: fabnie