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Guttenbergs weiße Weste…

13 Aug

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090805 pl guttenberg 300x213 Die weiße Weste von Guttenberg hat nach Auffassung der Sozialdemokraten ein paar Flecken bekommen. Viele dachten schon der Wirtschaftsminister müsste ein Rehkitz überfahren, um überhaupt etwas falsch zu machen. Und nun sehen die Genossen den Skandal. Das Wirtschaftsministerium hat eine Anwaltskanzlei zur Beratung für ein Gesetzesvorhaben eingeschaltet.

Es geht um einen Gesetzentwurf zur Zwangsverwaltung angeschlagener Banken. Hierbei hat die Kanzlei Linklaters das Wirtschaftsministerium beraten. Justizministerin Zypries (SPD) wirft deshalb Guttenberg die

“Verschwendung von Steuergeldern”

vor. Das Finanzmisterium von Peer Steinbrück (SPD) arbeitet derzeit an einem Gesetz zur Verstaatlichung von Banken. Guttenberg hatte bereits im Februar das Justizministerium gebeten, in dieser Sache ein marktwirtschaftliches Gesetz vorzulegen. Beziehungsweise bei dessen Erarbeitung zu unterstützen. Doch scheint Frau Zypries nicht gewillt gewesen zu sein, die marktwirtschaftlichen Grunzüge einer Lösung – die das Wirtschaftsministerium erarbeitet hat – umzusetzen.

Es ist für die SPD die Chance den allseits beliebten Wirtschaftsminister eins auszuwischen. So ist es nicht verwunderlich, dass Zypries weiter poltert und erklärt, es sei

“unverantwortlich eine große Wirtschaftskanzlei zu beauftragen, statt den vorhandenen Sachverstand innerhalb der Bundesregierung zu nutzen.”

Die Verweigerungshaltung ihres Ministerium in der Sache verschweigt sie natürlich. Die SPD und Frau Zypries wittern Oberwasser gegen den Senkrechtstarter. Natürlich muss man sich dann auch gehörig aufregen. CDU-Haushaltsexperte Steffen Kampeter weißt jedoch zu recht die Kritik aus den Reihen der SPD zurück:

“Es geht darum, ein sehr kompliziertes Verfahren in Gang zu setzen, um die Verstaatlichung von Banken zu verhindern”

Aber ist es nicht gängige Praxis sich externen Sachverstand zu holen? Das Finanzministerium von Steinbrück (SPD) ist dabei sogar einsamer Spitzenreiter. Im vergangenen Jahr hat das Ministerium insgesamt 14,28 Millionen Euro für Sachverständige ausgegeben. Und damit das vorgesehene Budget mit 9,2 Millionen Euro überzogen. Ob in anderen Ressorts noch versteckte Ausgaben für externe Berater verbucht wurden, kann nicht geklärt werden – gilt aber als wahrscheinlich. Das Außenministerium von SPD-Kanzlerkandidat Frank Steinmeier hat 1,3 Millionen für Berater und Sachverständige ausgegeben (200.000 mehr als vorgesehen). Auch andere Ministerien haben externe Beratungsleistungen eingekauft: Das Innenministerium (CDU) für 1,26 Millionen Euro, das Verkehrsministerium für 380.700€ und das Arbeitsministerium (SPD) immerhin noch für 250.000€.

Und hinzu kommt, dass Peer Steinbrücks (SPD) seine Gesetze zur Rettung des Bankensektors von der Wirtschaftskanzlei Freshfield Bruckhaus Deringer ausarbeiten ließ.

Nun kann man diese Praxis insgesamt befürworten oder ablehnen. Der Vorsitzende des Verbandes der Beschäftigten der obersten und oberen Bundesbehörden, Hans-Ulrich Benra, sieht mir Sorge auf die Entwicklung und befürchtet, dass die Kanzleien eigene Interessen in den Vorlagen vertreten würden. Der Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim kritisiert diese Praxis ebenso:

“Es besteht die Gefahr, dass der Gesetzgeber immer mehr zum Gesetznehmer wird”

Doch sind Ministerien die Gesetzgeber? Mitnichten. Das ist immernoch das Parlament. Die Ministerien bereiten die Gesetzesvorlagen und Anträge lediglich vor. Sowohl die der Regierung, als auch der Opposition! Der Knackpunkt ist doch am  Ende der Inhalt, der im Gesetz steht und nicht wer es erarbeitet hat. Jan schreibt dazu im Filterblog sehr treffend:

“Wenn die Ergebnisse okay sind, dann können ja teure Methoden durchaus kostengünstige Lösungen nach sich ziehen.”

Aber was soll man von der Aussage vom grünen Bundestagsabgeordneten Wolfgang Wieland halten:

“Eine Kanzlei zu beauftragen, die ansonsten mit maroden Banken ihr Geld verdient, ist ungefähr so, als ob man zum Trockenlegen des Sumpfes die Frösche beauftragt.”

Sagt sie doch viel über die Arbeitsauffassung des Herrn Wieland aus. Es ist doch schließlich der Job von Parlamentariern sich mit den Vorlagen zu beschäftigen, über den Inhalt zu diskutieren und diesen auf Richtigkeit zu prüfen. Dabei ist  es doch egal, aus wessen Feder der Entwurf stammt. Parlamentarier sollten dazu in der Lage sein. Nein, sie müssen dazu in der Lage sein, den Inhalt eines Gesetzentwurfs bewerten zu können. Aber anscheinend traut Wieland das weder sich, noch den Parlamentskollegen zu.  Im Filterblog schreibt Jan dazu sehr treffend:

“Ich wähle doch nicht, damit die Herrschaften einfach blind abnicken, was ihnen vorgesetzt wird. Wäre dass der Sinn eines Parlamentes, dann könnten wir sämtliche Abgeordneten auch durch dressierte Schimpansen ersetzen – die sind wenigstens in den meisten Fällen lustiger anzuschauen.”

Am Ende entscheiden über den Inhalt von Gesetzen keine Kanzleien, keine Beamten, keine Lobbygruppen und auch keine Ministerien oder auch nur die Bundesregierung, sondern das Parlament. Die Abgeordneten, die nicht in der Lage sind Gesetze auf inhaltliche Richtigkeit hin zu untersuchen, haben womöglich ihren Job verfehlt.

Sondersitzung zur Biogasanlage beantragt

13 Feb

Sondersitzung zur Biogasanlage beantragt

3150161263 b8b0c476eb m Die CDU/GRÜNEN-Gruppe hat zur geplanten Biogasanlage in Brake, Käseburg eine  Ratssondersitzung beantragt. Die Biogasanlage kann nicht auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses von 1974 gebaut werden – somit ist die Stadt “Herr des Verfahrens”. 

Die Ratsgruppe will aus diesem Grund eine Ratssitzung einberufen lassen an der auch alle Interessierten Bürger teilnehmen können. Auf dieser Sitzung soll die GIB, als Vorhabenträger die Pläne erläutern. Auch die Bürgerinitiative Brake-Süd soll Stellung nehmen können. Eine Frage die geklärt werden soll ist, ob die Bioabfallverwertung nicht weiterhin in Sandstedt stattfinden könnte.

Die CDU/GRÜNEN Gruppe möchte das Thema Ergebnisoffen diskutieren, dazu braucht man jedoch umfassende Informationen.

Die GIB, vertreten durch Rainer Penning reagierte gereizt auf die beantragte Ratssitzung – aus welchen Gründen auch immer. Hier sein Schreiben an die CDU/GRÜNEN-Gruppe: Offener Brief zu dem Antrag “Durchführung einer Ratssitzung”. Darin schreibt Penning unter anderem:

Wie ist es sonst zu erklären, dass die Standortfrage immer wieder diskutiert werden soll, obwohl man Ihn aufgrund mehrerer Standortvorteile schon längst gefunden hat. (u.a. Wärmenutzungskonzept, Deponiestandort, komfortabler Abstand zur Wohnbebauung).

Größtes Problem für die Anwohner, die in “komfortable[m] Abstand” leben ist die mögliche Geruchsbelästigung. Die NWZ schreibt in ihrer Ausgabe vom 11.02.2009 foglendes zum neuen Gutachten zur Geruchsbelästigung:

“Mit der eingehausten Nachrotte wird von der Bioabfallvergärungs- und Kompostanlage in Käseburg keine Geruchsbelästigung mehr ausgehen.”

Gutachten hin oder her – ob es der Realität entspricht bleibt fraglich. Die für die Biogasanlage in Stadland vorgelegten Gutachten sahen keine Geruchsbeeinträchtigungen vor. Auch wenn die Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht nie etwas gerochen haben ist den  Anwohnern übel geworden vor Gestank.

Der Fraktionsvorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion, Meent Bruncken hielt noch bis kurz vor der Entscheidung zur Einhausungdiese nicht für nötig. Sinngemäß sollten die Braker mit dem Geruch klar kommen, ansonsten käme es zu einer Erhöhung der Abfallgebühren.

Eine ziemlich komische Ansicht. Hätte eine Geruchsbelästigung sicherlich einen negativen Effekt für die Wohnsiedlungen in Hammelwarden. 

Nun ist die Einhausung der Nachrotte ein erster richtiger Schritt, um der Geruchsbelästigung Herr zu werden. Aber das funktioniert nur bei geschlossenen Türen.

Die Befürchtungen der Bürger sehen Harald Schöne, Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der GIB und Hans-Dieter Lohstroh, Vorsitzender des Werksausschusses Abfallwirtschaft des Kreistages,  damit ausgeräumt. Ob die Bürger in Hammelwarden das auch so sehen?

Die Bürgerinitiative Brake-Süd begrüßte “ausnahmslos” die Ratssitzung. Alle müssen Informiert werden. Gérard Rünzi findet für das neue Geruchgutachten schließlich auch klare Worte:

“Es fing doch so an, dass die GIB angeblich die Bevölkerung über die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage nicht informieren muss, da sie eine gültige Betriebsgenehmigung hat. Dass die GIB angeblich auf einen gültigen Flächennutzungsplan und Bebauungsplan zurückgreifen kann und dass alles mit dem Gewerbe-Aufsichtsamt abgestimmt hat. Nichts entsprach den Tatsachen. Aber ihr erneutes Auftragsgutachten, die Null, soll jetzt wahr sein?”

Ist das Gutachten am Ende also doch für die “Tonne”?

Herr Penning schreibt weiter in seinem offenen Brief:

Dabei sollten Sie auch bedenken, dass der Rat der Stadt Brake zwar „Herr des Bauleitplanverfahrens“ ist, allerdings nicht „Herr der Investitionsentscheidung“ oder „Herr des Auswahlverfahrens der technischen Anlage“. Das ist und bleibt weiterhin der Landkreis Wesermarsch und die GIB mbH. Und daher wird es auch zukünftig bei der  geplanten Errichtung einer Trockenvergärungsanlage mit nachgeschalteter Kompostanlage am Standort des Entsorgungszentrums Brake bleiben.

Heißt also, dass die GIB auch ohne Planfeststellungsbeschluss oder Bebauungsplan bauen will? Der Braker Stadtrat könnte eben auch einfach “Nein” sagen – und dann gibt es keine Anlage. Für mich als gewählter Vertreter im Stadtrat, als Ratsherr fühle ich mich den Bürgern verpflichtet und eben auch deren Befürchtungen und Ängsten. Nur eine umfassende Information kann diese Befürchtungen und Ängste ausräumen.

Hans-Dieter Lohstroh, auch Vorsitzender der SPD Stadtratsfraktion und des Bauauschusses im Stadtrat, sieht durch den Antrag den Beratungsweg auf den Kopf gestellt.

Doch warum sollten sich die Ratsmitglieder nicht gemeinsam in einer Sitzung mit Fachleuten informieren dürfen? Schadet eine umfassende Information über die aktuelle Planung, die Bedenken der Bürger, mögliche Alternativen wie z.B. in Sandstedt und die möglichen Kosten in einer Ratssitzung dem Beratungsweg? Mitnichten!

Schon im Dezember hat die SPD Fraktion eine Beratung des Themas im Rat verhindert. Damals hatte die CDU/GRÜNEN Gruppe einen Dringlichkeitsantrag gestellt – der abgelehnt wurde. 

Alle müssen umfassend informiert werden und auf dieser Grundlage ihre Entscheidung fassen. Ohne Fraktionszwang, wie er in der SPD Ratsfraktion gang und gebe ist!

cc  photo credit: Uli H.

Zentrale Ehrungsveranstaltung für Feuerwehren beantragt

27 Jan

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lead cdugruene Die Gruppe CDU/GRÜNE im Stadtrat hat folgenden Antrag zu den anstehenden Haushaltsberatungen gestellt:

Die Gruppe CDU/GRÜNE im Braker Stadtrat beantragt, dass Ehrungen von Mitgliedern der Braker Feuerwehren während einer gemeinsamen

Ehrungsveranstaltung

an einem festen Termin durchgeführt werden. Der Verfügungsrahmen des Stadtbrandmeisters wird zu diesem Zweck um 2500 € erhöht. Die entsprechende Haushaltsstelle ist anzupassen oder neu zu schaffen.

Zur Begründung des Antrages:

Durch die bisherige Praxis verteilen sich die Ehrungsveranstaltungen über das gesamte Jahr. Da bei Ehrungen auch Mitarbeiter der Stadtverwaltung und Mitglieder des Rates anwesend sein sollen, führte die bisherige Praxis zu Koordinationsproblemen und zusätzlichen Kosten.

Ziel des Antrages soll es sein, eine zentrale Ehrungsveranstaltung in einem feierlichen und der Leistung der Feuerwehrmitglieder entsprechenden Rahmen durchzuführen. Weiterhin soll diese Veranstaltung an einem festen Termin liegen, z.B. am dritten Samstag im Oktober. Dies erleichtert die Planung für Mitarbeiter der Stadtverwaltung, den Bürgermeister aber auch die Mitglieder des Stadtrates.

Bilder aus dem Landtag

12 Dez

Platz der ehemaligen Linken Christel Wegner

 

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Plenarsaal Landtag Niedersachsen

Eine interessante Sitzung im Landtag – vormittags aktuelle Stunde zu diversen Themen und am Nachmittag dann die erste Sitzung zum Landeshaushaut, der mittlerweile von CDU und FDP beschlossen wurde. Hier finden Sie eine Pressemitteilung von David McAllister zum Haushalt: klick

 

Und noch ein paar Bilder aus dem Plenarsaal:

 

 

McAllister: “Dieser Landeshaushalt enthält sieben zentrale Botschaften:

  1. Von allen Haushalten, die dieser Landtag seit Gründung des Landes Niedersachsen verabschiedet hat, ist der Haushalt 2009 der mit der niedrigsten Kreditfinanzierungsquote. Nie zuvor wurden die Ausgaben des Landes mit weniger Schulden finanziert als im Jahr 2009 geplant. Wir kommen damit unserer Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen nach!
  2. CDU und FDP haben seit 2003 wie keine Regierung vorher so konsequent die Nettokreditaufnahme gesenkt. Zum siebten Mal infolge senken wir die Neuverschuldung – diesmal um 300 Mio. Euro. Wir haben mit nur noch 250 Mio. Euro im nächsten Jahr die niedrigste Nettokreditaufnahme seit 1963. Wir haben Schluss gemacht mit der unverantwortlichen SPD-Schuldenpolitik!
  3. Noch nie sind mehr Haushaltsmittel für unsere Städte, Landkreise und Gemeinden bereitgestellt worden, als dies 2009 der Fall sein wird, nämlich 6,5 Mrd. Euro insgesamt. Das heißt: Mehr als ein Viertel der Ausgaben fließt in die kommunale Ebene. Wir wissen um die Bedeutung unserer Kommunen. Wir wollen zukunftsfähige Kommunen! 
  4. An der Bildung wird in Niedersachsen nicht gespart. Noch nie haben mehr Lehrerinnen und Lehrer an niedersächsischen Schulen unterrichtet, als dies im nächsten Jahr der Fall sein wird. Und wir schaffen noch mehr Stellen. (weiterlesen …)