Bundestagswahl: Wer die Wahl hat, hat die Qual
17 Jul
Über eine zu geringe Auswahl bei der Bundestagswahl am 27. September 2009 darf sich niemand beschweren. Heute tagte der Bundeswahlausschuss, um festzustellen welche Parteien und Gruppierungen die Voraussetzungen zur Teilnahme ander Bundestagswahl erfüllen.
Parteien, die im Bundestag oder einem Landtag vertreten sind erfüllen grundsätzlich die Voraussetzungen. Andere müssen eine Gewisse Anzahl an Unterstützungs-Unterschriften einreichen.
Im Bundestag sind derzeit sechs Parteien vertreten, die damit auch zur Bundestagswahl zugelassen sind:
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
- Freie Demokratische Partei (FDP)
- DIE LINKE (DIE LINKE ehemals SED)
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
- Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU)
Hinzu kommen zwei Parteien, die in
“einem Lantag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten vertreten sind.”
Die DVU sitzt im Landtag Brandenburg mit sechs Abgeordneten und die NPD sitzt im Landtag Mecklenburg-Vorpommern mit sechs und im Sächsichen Landtag mit acht Abgeordneten.
Alle anderen müssen die erforderliche Anzahl an Unterschriften einreichen. Vom Bundeswahlausschuss sind diese 21. Gruppen, Parteien und Vereinigungen zur Bundestagswahl anerkannt worden:
- FAMILIE Familien-Partei Deutschlands
- DIE VIOLETTEN Die Violetten; für spirituelle Politik
- CM CHRISTLICHE MITTE – Für ein Deutschland nach GOTTES Geboten
- PBC Partei Bibeltreuer Christen
- BP Bayernpartei
- PIRATEN Piratenpartei Deutschland
- ödp Ökologisch-Demokratische Partei
- PSG Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten Internationale
- Volksabstimmung Ab jetzt…Bündnis für Deutschland, für Demokratie durch Volksabstimmung
- DKP Deutsche Kommunistische Partei
- RENTNER Rentner-Partei-Deutschland
- Die Tierschutzpartei Mensch Umwelt Tierschutz
- RRP Rentnerinnen und Rentner Partei
- REP DIE REPUBLIKANER
- ADM Allianz der Mitte
- BüSo Bürgerrechtsbewegung Solidarität
- FWD Freie Wähler Deutschland
- ZENTRUM Deutsche Zentrumspartei – Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870
- DVD Demokratische Volkspartei Deutschland
- MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands
- (keine Kurzbezeichnung) Freie Union
Diese 21 anerkannten Parteien müssen nun für einen Wahlkreisvorschlag noch zusätzlich 200 Unterschriften einreichen und für einen Landeslistenvorschlag mindestens eintausendstel der Wahlberechtigen des Landes, maximal jedoch 2000 Unterschriften.
Grundlage für die Anerkennung ist das Bundeswahlgesetz, speziell der §18 Wahlvorschlagsrecht, Beteiligungsanzeige
§18 BWahlG:
(1) Wahlvorschläge können von Parteien und nach Maßgabe des § 20 von Wahlberechtigten eingereicht werden.
(2) Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, können als solche einen Wahlvorschlag nur einreichen, wenn sie spätestens am neunzigsten Tage vor der Wahl dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Bundeswahlausschuß ihre Parteieigenschaft festgestellt hat…..
Die Wähler können sich also zwischen 29 verschiedenen Parteien entscheiden. Interessant wird sicherlich der Wahlkampf der “Freien Union” von Gabriele Pauli und ihrer Frauenbeauftragten Kader Loth. Aber auch die Piraten dürften Aufsehen erregen, so wie viele andere auch.
Für jeden wird etwas dabei sein – doch wer die Wahl hat, hat die Qual. Wer am Ende ins Parlament einzieht, werden wir am 27. September sehen.
photo credit: Wolfgang Staudt
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Ähm, ist der SSW nicht auch seit der letzten Wahl (und auch schon länger) ununterbrochen in einem Landtag vertreten und dürfte daher ohne Probleme an der BT-Wahl teilnehmen?
Gruß
Georg
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