Twitter-Verbot für Abgeordnete?
28 Mai
Das war eine Aufregung bei der Bundespräsidentenwahl. Und Twitter mittendrin! Da verkünden einfach so ein paar Abgeordnete von der SPD und CDU das Ergebnis vor dem Versammlungsleiter Nordert Lammert (CDU). Natürlich war das Ergebnis der ersten Auszählung für die knapp 2 Millionen Zuschauer vor dem Fernseher nicht im entferntesten zu erahnen. Zumindest wenn man sich die Blaskapelle und die Blumensträuße wegdenkt, die über die Bildschirme flimmerten. Das war natürlich Spannung pur.
Die Twitterer wurden gescholten für ihr unüberlegtes rausposaunen. Kann man halten wie ein Dachdecker…..
Nun aber gilt für die SPD Fraktion im Bundestag ein Twitterverbot, denn laut Bild.de twitterten Abgeordnete aus der nicht öffentlichen Fraktionssitzung und zogen sich somit den Unmut von Peter Struck zu. Was da getwittert wurde? Nichts besonderes eigentlich:
“Steinbrück wirbt für die Schuldenbremse.” via @GabiHillerOhm
oder
“Noch 30 Wortmeldungen zur Schuldenbremse.” via @GabiHillerOhm
Die erste Nachricht ist nun völlig unverfänglich. Wie Steinbrück zu dem Thema steht weiß jeder schon aus der Lektüre der Tageszeitung. Die zweite Nachricht könnte heikel sein – zumindest wenn man hier unbedingt etwas reininterpretieren möchte. 30 Wortmeldungen – wird da nun gestritten oder nur sachlich debattiert und argumente ausgetauscht? Ist man sich einig und jeder lobt den Vorredner oder gibt es harte diskussionen? Man weiß es nicht. Von daher ist auch diese Message so herrlich nichtssagend.
Nun gilt ein generelles Verbot. Für Twitter. SMS und eMails können die Abgeordneten immernoch schicken. Das kann ja nicht von jedem weltweit direkt gesehen werden. Doch schon geht die Diskussion auf Twitter, Facebook und co über das Verbot los. Da gibt es durchaus Zustimmung à la “nicht-öffentlich bedeutet nun mal nicht-öffentlich.” Wahl.de hat dazu nur diesen Kommentar übrig:
“Alberne Idee, das #twitterverbot … dann doch bitte “Handy auf den Tisch, Akku raus”. #smsverbot #mailverbot” via @wahl_de
Fakt ist: Internas wurde schon immer aus Fraktionssitzungen hinausgeplaudert. Das ist im Stadtrat so, in Landtagsfraktionen und warum sollte es auf Bundesebene anders sein? Die neue Dimension ist, dass man nicht einen Journalisten “privat” informiert, sondern direkt Millionen von Menschen. Zumindest theoretisch. Vielleicht denken einige nicht darüber nach, was sie besser für sich behalten sollten und was sie problemlos veröffentlichen können.
Was fehlt, sind klare Kommunikationsrichtlinien, wie sie auch in Unternehmen gelten. Darin kann geregelt werden, wie Abgeordnete mit den neuen Dialog-Möglichkeitenn umgehen sollten. Natürlich keine Detailregeln sondern eher etwas wie ein Rahmen, in dem sich die Politiker bewegen können. Das kann heißen: Nicht-Öffentliche Sitzung = Handy aus*. Oder etwas schöner formuliert: “Veröffentlichen sie nie vertrauliche Informationen.”
Die meisten Regeln ergeben sich eigentlich schon durch reine Logik. Doch für manche muss man sogar Selbstverständlichkeiten noch schriftlich festhalten.
Die erste Regel sollte immer lauten
“Erst denken, dann twittern!”
* Bleibt die Frage, wieviele Sitzungen von Bundestagsfraktionen öffentlich sind.
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Damit ist auch ein weiterer Unterschied verbunden: Bei Twitter ist namentlich nachvollziehbar, wer geplaudert hat und damit die Vertraulichkeit der Sitzung verletzt hat. Bei den bisherigen SMS an Journalisten war das meistens nicht der Fall, weil die Journalisten verschwiegen sind und in ihren Artikeln dann nur schreiben: “Einzelnde Mitglieder der SPD-Fraktion ließen verlauten…” oder ähnliche Formulierungen. Dagegen kann man sehr viel schwerer vorgehen als gegen namentlich bekannte Twitterer.