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Kinderpornos: SMS-Nachrichten belasten Abgeordneten

8 Mrz

tauss ml 250x272 72dpi Der Vorwurf wiegt schwer: Besitz von Kinderpornos. Diesem Vorwurf muss sich der (Ex-) Medienexperte der SPD, Jörg Tauss stellen.

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte hinweise auf Tauss von der Staatsanwaltschaft Bremerhaven bekommen. Dort wurde belastendes Material bei einer Hausdurchsuchung gefunden. Unter anderem zwei Handy-Nummern die Tauss zugeordnet werden können. Jetzt belasten gesendete SMS-Nachrichten den Abgeordneten schwer.

Tauss hatte das bei ihm gefundene “einschlägige” Material damit begründet, dass er sich als Abgeordneter seit Jahren mit dem Thema Kinderpornografie beschäftige und alles im Rahmen seiner Abgeordnetentätigkeit stehe. Doch die Auswertung von SMS-Nachrichten bringen Tauss nun in Erklärungsnöte.

Nach bisherigen Erkenntnissen soll er mit dem Kontaktmann in Bremerhaven in “eindeutiger Weise kommuniziert haben“. So soll er auch nach mehr Material gefragt haben und auch beiläufige Kommentare wie “geil” sollen sich in den Nachrichten finden. Auch soll Tauss eine DVD erhalten haben, die an seine Privatadresse in Berlin geschickt wurde. Als Adresse wurde eine leichte Abwandlung des Namens eines früheren Mitbewohners von Tauss genutzt.

Tauss bestreitet weiterhin seine Schuld. Sein Anwalt spricht von einer Art 

“sozialen Exekution”

Der Beschuldigte wird frühestens Ende nächster Woche vernommen. Der Anwalt kündigte eine  weitere Erklärung von Tauss zu den Vorwürfen an.

Besitz von Kinderpornos ist in Deutschland verboten. Einzige Ausnahme ist, wenn der Besitz “ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten” dient. Ob die Recherche in der Szene und der Besitz von Kinderpornos auch für Abgeordnete durch diese Ausnahme gedeckt ist, muss geklärt werden.

Bis diee Vorwürfe gegen den Abgeordneten Tauss geklärt sind, gilt auch für ihn die Unschuldsvermutung.

Bildnachweis: Pressefoto von www.tauss.de

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